Demnach man in zuverlässige Erfahrung gebracht, was massen so wohl wieder des Heil. Reichs Constitutiones, als die in das Reich emanirte Kayserl. Avocatoria dem Feind auß Teutschland durch die Schweitz gemüntzt und ungemüntzt Gold und Silber in grosser Menge zur vorhabenden Außmüntzung geringer Geld Sorten von Gewinnsüchtigen Leuthen zugeführet werde; Als ist ein Hoch-Edler und Hochweißer Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt zu Verhütung, daß dergleichen ... höchst verbottene Zufuhr nicht auch auß hiesziger Stadt geschehen möge, veranlasset und bewogen worden, nachfolgende ... Verfügung vorzukehren: daß nemblichen ... niemand einig ohngemüntzt Gold oder Silber ohne ... Erlaubnusz auß hießiger Stadt wegführen ... solle
[S.l.], 1710 [VD18 90432827]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.28267
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-282672
Metadaten: METS
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