Wir Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn fügen hiemit jedermänniglich zu wissen; Demnach Ihro Käyserliche Majestät auff Unsere wegen Veränderung des alten Calenders und sonsten allerunterthänigst fürgebrachte erhebliche Ursachen, allergnädigst eingewilliget, daß die allhiesige Fasten- oder Oster-Messe, welche bißhero am Sontag Judica, vor Ostern, ihren Anfang genommen, weiter hinauß gerücket werden möge; Und Wir dahero solche auff Quasimodogeniti, den ersten Sontag nach Ostern, ... zu verlegen, resolviret haben ...: Beschlossen bey gehaltenem Extraordinari Rathsitz, Freytags den 19. Sept. 1710
[S.l.], 1710 [VD18 90587677]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.34298
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-342989
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0