Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Magistrat dieser des Heil. Reichs-Stadt Franckfurt ist mehrmahlen zu dessen höchstem Mißfallen vorgebracht worden, und hat derselbe auch sonsten erfahren und wahrnehmen müssen, was massen bey Haltung der Sachsenhäuser Kirchmesse, an statt ... feyerlicher Begehung ... allerhand ... ärgerliches Greuelwesen getrieben ... so hat wohlgedachter ... Magistrat hiemit ... die Verordnung ergehen zu lassen sich bemüssiget befunden, daß von nun an und ins künfftige ... der ... offentliche Umbzug mit Music und Fahnen, auch die Spiel- und Würffel-Tisch abgeschafft seyn und bleiben, die Musicanten und Spiel-Leute ... an denen Tagen der Kirchmesse so wohl, als allen Sonn- und Feyertägen, auch des Sambstags Abends ... gäntzlich ... unterbleiben ...: Conclusum in Senatu, Donnerstags, den 15. Jul. 1717. Et Renovatum in Senatu, Donnerstags den 20. Jul. 1719
[S.l.], 1719 [VD18 14322935]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32451
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-324511
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0