Obwohlen Ein Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es würde denen bißherigen zu Festhaltung der durch den Druck bekandt gemachten Apothecker-Ordnung vom Löbl. Officio Sanitatis gethanen Verfügungen, sonderlich wegen Verfertig- und Verkauffung des Theriacs ... schuldige Folge geleistet worden seyn; so hat derselbe jedoch mit grossem Mißfallen vernehmen müssen, daß hingegen noch viele Unordnungen einreissen wollen, und dahero einer ohnumbgänglichen Nothdurfft erachtet, solchem nachdrücklich zu steuren und ein vor allemahl abzuhelffen ...: Geschlossen bey Rath, Donnerstags den 10. Julii 1721
[S.l.], 1721 [VD18 10940642]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32468
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-324680
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0