Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Franckfurt fügen hierdurch allen hiesigen Burgern und Einwohnern, wie weniger nicht denen Unterthanen auf hiesiger Stadt Dorffschafften, zu wissen: Demnach die Zigeuner, Bettler, und sonst allerhand Vagabunden und Herrnloses unnützes Gesind, nicht allein fast in allen Landen sich dermahlen verspühren lässet, sondern auch in hiesiger Gegend und Nachbarschafft Trouppen-weiß zusammen rottiret, und ... mittelst allerhand Diebereyen, auch Mord und Brand, solchen Unfug begehen, daß fast niemand mehr fortkommen noch des Seinigen gesichert seyn kan ... dahero die benachbarte hohe Herrschafften den Schluß gefasset, nächster Tagen eine General-Streiffung auf dem Land vorzunehmen, und auf die schärffeste Arth gegen dergleichen betrettendes böses Gesind ... zu verfahren ... Ordnen und verfügen demnach hiemit und in Krafft dieses ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags den 22ten Junii 1723
[S.l.], 1723 [VD18 14323168]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32472
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-324723
Metadaten: METS
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