Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth fügen hiermit allen und jeden hiesigen Burgern und Beysassen auch gemeiner Judenschafft allhier zu wissen: Demnach Wir zwar zum öfftern, und mehrmahlen durch getruckte in alle Häuser geschickte Zettul, und sonsten, alle und jede Burgere, Beysassen und Juden, so auf der Recheney, Schatzung und dem Inquisitions-Ambt oder Schreib-Stuben, Renthen, Fleisch-Ambt, Wein-Steuer und andern dieser Stadt-Aembtern, schuldig sind, alles Ernstes erinnern und ermahnen lassen, daß jeder seine Restanten gehörig entrichten und abführen solle, ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 29. Jan. 1726
[S.l.], 1726 [VD18 14323303]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32477
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-324770
Metadaten: METS
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