Von Löblichen Bau-Ambts wegen werden diejenige Bürger und Einwohnere und Juden, welche s.v. Secret-Sitze in ihren Behausungen auf die Antauche haben, hiemit angewiesen, ihr Gesind dahin anzuhalten, daß sie kein Kehrsel, Sand, Scherben, Stein und andern Unrath ... durch die s.v. Sitze in berührte Antauch schütten sollen ...: 1730. den [8. Aug.]
[S.l.], 1730 [VD18 14323605]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32654
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-326540
Metadaten: METS
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