Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth am Mayn fügen hiemit allen und jeden hiesigen Burgern, Beysassen und denen Unterthanen auff denen Dorffschafften zu wissen: Nachdeme von des Kayserlichen en Chef commandirenden Herrn General-Lieutenants Printzen Eugenii von Savoyen Hochfürstl. Durchleucht Uns die Nachricht zugekommen, was gestalten unter denen, Dero Commando anvertrauten Kayserlichen und Reichs-Trouppen die Desertion starck einzureissen beginne, und nun Ihro Kayserlichen Majestät Allerhöchstem Dienst sowohl, als dem Publico höchst daran gelegen seye, daß diesem Ubel bey Zeiten gesteuret, und um so mehr vorgebogen werde, als der Soldat seine Gebühr, Unterhalt und Verpflegung, bißhero allemahl richtig empfange, mithin aus keiner anderen Ursach, als bloß allein aus einem übermässigem und Pflicht-vergessenem Muthwillen desertire; Und dahero an Uns das gnädigste Ansinnen geschehen, auch hiesigen Orths desfalls das Behörige vorzukehren, und allemahl genau darauff zu halten, auff daß hinführo ein jeder ... in hiesiger Stadt und darzu gehörigen Dorffschafften passirender Mann, falls er ... mit dem gewöhnlichen Pass nicht versehen, oder sonsten einiger massen verdächtig wäre, als gleich auff- und angehalten, ...: Conclusum in Senatu Donnerstags, den 27. Maji 1734.
[S.l.], 1734 [VD18 14244586]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32698
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-326981
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0