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Frankfurt am Main [Hrsg.]

Wir Burgermeister und Rath dieser des Heil. Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, thun hiemit kund und zu wissen: Demnach Wir mit besonderem Mißfallen vernehmen müssen, und so gar von hohen Orten Uns die unvermuthete Nachricht zugekommen, ob solten einige von hiesigen Kaufleuthen, so Christen als Juden, aus Gelegenheit des seither starcken Trieb gehabten Müntzwesens, mit Wippen und Kippen, auch durch verschiedene andere im Heil. Römis. Reich höchst-verbottene Unziemlichkeiten, mittelst käuflicher Anlassung deren zur Verschmeltzung bey auswärtigen Müntzstätten gewidmeten guten Reichs-Sorten, einen ohnverantwortlichen Wucher treiben, ...; Als wird ... alles unerlaubtes und dem gemeinen Wesen schädliche Commercium mit guten in Gold und Silber ausgemüntzten Reichs- und anderen den Cours habenden Müntz-Sorten ... hierdurch nochmahlen ... untersaget, ...: Conclusum in Senatu, Dienstags den 3ten Januarii 1736.

[S.l.], 1736 [VD18 14324210]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.32700
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-327002

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