zu bringen, bevor solches wieder auf der Maltz-Waage gewogen
worden, damit desfalls kein Unterschlerff vorgehen, und ein jeder
genau wissen könne, was er an Gewicht eigentlich empfangen.
Neuntens. Stellen die sämbtliche Mühl -- Beständer denen
Bierbrauern anheim, ihr Maltz schroten zu lassen bey wem sie
wollen, ohne daß ab Seiten der Mühl-Beständer deßfalls einige
Wtederrede geschehen soll. Jedoch foll dieser Articul dein zwi-
schen denen Mühl-Beständern unterm 27.Nov.17z2. errichteten
Vergleich in denen übrigen puuÄen nichts preujuckiciren.
Zu mehrerer Vesthaltung ist dieser Vergleich m rnpko aus-
geferttget, und von beydcn Theilen eigenhändig unterschrieben
und besiegelt worden, wovon em Lxemplsr auf Löbi. Renten-
Ambt verblieben, das andere aber dem Ehrsamen Bierbrauer-
Handwerck, und das dritte denen Mühl - Bestandern zugestellet
worden. So geschehen Ncnten-Ambtden 26.May ^nuo i/z6.
(l-8.) Michael Kalb.
(U.8.) Johannes Feiner, älterer
Geschworner.
(k..8.) Emanuel Bach.
(U.8.) Adam Nickel.
(I...8.) Johann Jost Windecker,
älterer Geschworner.
(l-.8.) Johann Jacob Rothyan,
als jüngerer Geschworner.
(L..8.) Johann Jacob Brauch, (U.8.) Friedrich LudwigHunger,
als jüngerer Geschworner.
(Q8.) PhiltppWilhelmMilltes,
Lapitaine.
(U.8.) Philipp Larl Schneider.
(U.8.) Johannes Kolb.
(U.8.) Jacob Heß.
(k..8.) Gerhard Fischer.
* » * * *
^sLs eine so rubnctrte gehorsamste Pflicht, mäßige Vorstellung der dermahligen Herren ve-
pucirten des Renten »Ambts eum achunÄo sub Ur. /V. betreffend den zwischen denen Bier-
brauern und Mühl - Beständern errichteten Vergleich, wegen des Schrots Lohns für den
Maltz-Uberschuß, wie auch die Verbesserung der Maltz-Waage, verlesen wordey:
Es wird dieser getroffene Vergleich Obrigkeitlich conUr-
mirt, und Ml. Renten-Nmbt im übrigen sein Pflicht-
mäßiges Gutachten zum Vollzug zu bringen und sol-
ches in futurum pro reZuistivo zu halten zugleich
aufgetragen.
worden, damit desfalls kein Unterschlerff vorgehen, und ein jeder
genau wissen könne, was er an Gewicht eigentlich empfangen.
Neuntens. Stellen die sämbtliche Mühl -- Beständer denen
Bierbrauern anheim, ihr Maltz schroten zu lassen bey wem sie
wollen, ohne daß ab Seiten der Mühl-Beständer deßfalls einige
Wtederrede geschehen soll. Jedoch foll dieser Articul dein zwi-
schen denen Mühl-Beständern unterm 27.Nov.17z2. errichteten
Vergleich in denen übrigen puuÄen nichts preujuckiciren.
Zu mehrerer Vesthaltung ist dieser Vergleich m rnpko aus-
geferttget, und von beydcn Theilen eigenhändig unterschrieben
und besiegelt worden, wovon em Lxemplsr auf Löbi. Renten-
Ambt verblieben, das andere aber dem Ehrsamen Bierbrauer-
Handwerck, und das dritte denen Mühl - Bestandern zugestellet
worden. So geschehen Ncnten-Ambtden 26.May ^nuo i/z6.
(l-8.) Michael Kalb.
(U.8.) Johannes Feiner, älterer
Geschworner.
(k..8.) Emanuel Bach.
(U.8.) Adam Nickel.
(I...8.) Johann Jost Windecker,
älterer Geschworner.
(l-.8.) Johann Jacob Rothyan,
als jüngerer Geschworner.
(L..8.) Johann Jacob Brauch, (U.8.) Friedrich LudwigHunger,
als jüngerer Geschworner.
(Q8.) PhiltppWilhelmMilltes,
Lapitaine.
(U.8.) Philipp Larl Schneider.
(U.8.) Johannes Kolb.
(U.8.) Jacob Heß.
(k..8.) Gerhard Fischer.
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^sLs eine so rubnctrte gehorsamste Pflicht, mäßige Vorstellung der dermahligen Herren ve-
pucirten des Renten »Ambts eum achunÄo sub Ur. /V. betreffend den zwischen denen Bier-
brauern und Mühl - Beständern errichteten Vergleich, wegen des Schrots Lohns für den
Maltz-Uberschuß, wie auch die Verbesserung der Maltz-Waage, verlesen wordey:
Es wird dieser getroffene Vergleich Obrigkeitlich conUr-
mirt, und Ml. Renten-Nmbt im übrigen sein Pflicht-
mäßiges Gutachten zum Vollzug zu bringen und sol-
ches in futurum pro reZuistivo zu halten zugleich
aufgetragen.