Wir Burgermeister und Rath des Heiligen Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich, den dieses angehet, zu wissen, was massen die Hochgräfliche Ysenburgische Regierung zu Bierstein den 25ten zu Ende gehenden Monaths die beschwerende Anzeige durch ein anhero erlassenes besonderes Schreiben gethan hat, daß nicht nur die Holtz-Diebereyen in denen Hochgräflichen Ysenburgischen Waldungen, von denen Oberrödtern, ... dergestalt offenbar und ohngescheut verübet würden, ... dem Jagen und Wildschiessen nachgiengen ...; Also haben Wir, ... auch alle und jede hiesig Verbürgerte und Schutz-Angehörige zu Sachsenhausen und Oberrod, ... verwarnen wollen, sich des geklagten Holtzfreveln und ... verbottenen Jagens allerdings zu enthalten ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags den 31ten Maji 1740.
[S.l.], 1740 [VD18 14324881]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30237
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-302379
Metadaten: METS
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