Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach Uns von denen Herren Pflegeren des hiesigen Löblichen Hospitals zu dem Heiligen Geist beschwerend angebracht worden, daß seit einiger Zeit von boshafften Leuten krancke und elende, auch zum öfftern dem Tod gantz nahe gestandene Personen vor ihre Thüren nächtlicher Weile höchst-straffbarer Weise hingeleget- und dardurch vieles Aergernuß gegeben- ...; Als wird hiermit jedermänniglich alles Ernstes erinnert und ermahnet, daß sich niemand ... in Zukunfft unterstehen solle, solcherley krancke, elende und sonsten an sich Bedaurens-würdige Personen vor gedachter Unserer Herren Pflegeren ihre Häuser zu bringen und hinzulegen, ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags den 24ten Februarii 1750
[S.l.], 1750 [VD18 1432587X]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30305
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-303057
Metadaten: METS
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