nach dem Vorgang und Exempel anderer Höchsten und
Hohen Reichs-Ständen, eine Verordnung/ wie es künf-
tighin wegen derer von denen in hiesigen kMimir-Diensten
stehenden Ober- und Unter-OKcieren, l-täurboitten, Pfei-
fern , Hwbouren und gemeinen Soldaten / sowohl von der
^rcillöriö- als ItttLttrörie - LvmpaAnieN / conrrakirendeN
xMv - Schulden, und deren Bezahlung/ zu halten/ zu
treffen, der Nvthdurft zu seyn erachtet: Als ordnet und
setztt Derselbe hieMit, und in Kraft dieses, daß
l) von nun an die Opicain;, Opitätti - I^ieürcnLMXt
L.icurcnanr5 und Fähndriche, ohne Vorbewust und
schriftlichen Lonkn; Unseres Krieg-Zeug-Amts, keine
Schulden, es seye vor baar gelehnt Geld, oder ge-
borgte WaareN/ oder geniessende Kost, oder wie es
sonsten RaMen haben mag / concrakiren, sondern
einer guten Ökonomie sich zu befleißigen, und mit
ihrer 6agc z oder allenfalls dabey habenden eigenen
Mitteln, auszukommen suchen: Sodann
L) gedachtes Unser Kriegs-ZeUg-AMt bey einem
raitt nicht mehr, als höchstens auf hundert Gulden /
und bey einem LLpir2m-I.icuren2nr, 1-ieucenLnc oder
Fähndrich, nur auf fünfzig Gulden Schulden eontcn-
riren: Und
Z) sothaNe conlenrixte Schulden/ wann es Nicht anderster
thunlich/ Mithin bloß m lubllciium» succclllvö zwar
von der 0llicicrs-6aAe bezahlt/ niemals aber einem
Otkcier in Friedens-Zeiten mehr als ein Drittheil von
seiner 6age, zu Bezahlung derer conlemirten kalll-
Vorum;
Hohen Reichs-Ständen, eine Verordnung/ wie es künf-
tighin wegen derer von denen in hiesigen kMimir-Diensten
stehenden Ober- und Unter-OKcieren, l-täurboitten, Pfei-
fern , Hwbouren und gemeinen Soldaten / sowohl von der
^rcillöriö- als ItttLttrörie - LvmpaAnieN / conrrakirendeN
xMv - Schulden, und deren Bezahlung/ zu halten/ zu
treffen, der Nvthdurft zu seyn erachtet: Als ordnet und
setztt Derselbe hieMit, und in Kraft dieses, daß
l) von nun an die Opicain;, Opitätti - I^ieürcnLMXt
L.icurcnanr5 und Fähndriche, ohne Vorbewust und
schriftlichen Lonkn; Unseres Krieg-Zeug-Amts, keine
Schulden, es seye vor baar gelehnt Geld, oder ge-
borgte WaareN/ oder geniessende Kost, oder wie es
sonsten RaMen haben mag / concrakiren, sondern
einer guten Ökonomie sich zu befleißigen, und mit
ihrer 6agc z oder allenfalls dabey habenden eigenen
Mitteln, auszukommen suchen: Sodann
L) gedachtes Unser Kriegs-ZeUg-AMt bey einem
raitt nicht mehr, als höchstens auf hundert Gulden /
und bey einem LLpir2m-I.icuren2nr, 1-ieucenLnc oder
Fähndrich, nur auf fünfzig Gulden Schulden eontcn-
riren: Und
Z) sothaNe conlenrixte Schulden/ wann es Nicht anderster
thunlich/ Mithin bloß m lubllciium» succclllvö zwar
von der 0llicicrs-6aAe bezahlt/ niemals aber einem
Otkcier in Friedens-Zeiten mehr als ein Drittheil von
seiner 6age, zu Bezahlung derer conlemirten kalll-
Vorum;