Demnach das Kriegs-Zeug-Amt dieser des Heiligen Römischen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn allbereits den 23ten Octobris 1710. ein Verbott ergehen lassen, daß die Unter-Officiers und gemeine Soldaten hiesiger Stadt-Garnison, nicht allein auf denen Wachten, sondern auch in denen Wein- und Bierhäusern, sich derer Karten- Würffel- und anderer Spiele enthalten sollen ...: Als wird hiermit allen und jeden unter der Stadt Franckfurt Eyd und Pflichten stehenden Hautboisten, Unter-Officiers, Pfeiffern, Tambours und gemeinen Constables und Soldaten hiesiger Artillerie- und Infanterie-Compagnien, ... anbefohlen, sich diesem Verbott ... in alle Wege gemäß zu bezeigen ...: Signatum Franckfurt, den 15ten Januar. 1755. Kriegs-Zeug-Amt
[S.l.], 1755 [VD18 14326590]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.33225
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-332251
Metadaten: METS
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