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Frankfurt am Main [Hrsg.]
Denenjenigen, welche auf Löblichem Acker-Gericht an Brücken-Zinß, Schutz-Lohn, Grund-Zinß, Wein-Steuer, Blaichzinß und andern Abgaben, die schuldige Zahlung noch nicht geleistet, wird hiermit zur Nachricht bekannt gemacht, daß nach Ablauff von 14. Tagen alle dergleichen Restantiarii, vermittelst der Execution, ohne weiteres Anmahnen, angehalten werden sollen: Resolutum Franckfurt den 19. & publicatum den 24. Jan. 1761
— [S.l.], 1761 [VD18 14327872]
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