Frankfurt am Main [Editor]
Avertissement. Nachdeme man zu Anfang des Monaths Julii dieses lauffenden Jahres gegen alle Schatzungs-Restantiarios den Anfang mit der würcklichen Execution ohnfehlbar machen wird; als werden sämtliche Bürgere, welche ihre schuldige Schatzung noch nicht abgeführet haben, hiemit nochmalen und letztlichen erinnert, solche bis dahin, und also längstens Ende Monaths Junii a.c. ... zu entrichten, ...: Franckfurt, den 15. Maji 1762
— [S.l.], 1762 [VD18 14328232]
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