Frankfurt am Main [Hrsg.]
Demnach Uns, Burgermeisteren und Rath, dieser, des Heil. Reichs Freyen, Stadt Franckfurt am Mayn, misfällig vorgekommen, daß zeithero einige Gräflich-Montfortische gantze und halbe angebliche Conventions-Kopfstücke von denen Jahren 1761, 62 und 63 zum Vorschein gekommen, welche ... selbst durch ein unterm 25ten Aug. nuperi bey Löblichem Schwäbischen Crayß publicirtes Müntz-Patent gäntzlich verrufen worden; So haben Wir, die Abdrücke obiger Müntz-Gattungen hier, zu jedermanns Wissenschaft, anfügen wollen, finden Uns auch vermüßiget, selbige ..., völlig, ... zu verrufen und ausser allen Cours zu setzen ...: Geschlossen bey Rath, den 20ten Novembr. 1764
— [S.l.], 1764 [VD18 13343424]
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