Nachdeme Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs freyen Stadt Franckfurt am Mayn wahrnehmen müssen, daß seit kurtzer Zeit neue Hochfürstlich-Hessen-Darmstädtische Vier-Kreutzer-Stücke, unter der Jahrzahl 1763, ... zum Vorschein gekommen: ... So finden Wir vor unumgänglich nöthig, ... mittelst gegenwärtigen öffentlichen Anschlags, nach Maaßgabe des Hochlöblichen Ober-Rheinischen Crayses unterm 24. Jan. a. p. errichteten Schlusses und hiesigen gedruckten Raths-Edicts de 15 Aug. 1763 völlig zu verruffen und ausser allem Cours zu setzen ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 31. Januarii 1764
[S.l.], 1764 [VD18 13343343]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30016
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-300167
Metadaten: METS
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