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Frankfurt am Main [Hrsg.]

WIr Burgermeistere und Rath des Heiligen Reichs Freyen Stadt Frankfurt am Mayn, fügen hiermit allen Unseren Burgern, und anderen Inwohnern, insonderheit aber denen bey Unserer Guarnison bestellten Officierern und gemeinen Soldaten, auch denen Gast-Wirthen und Herbergierern, sowohl in hiesiger Stadt, als auch auf denen anhero gehörigen Dorfschaften, und sonsten jedermänniglich, zu wissen, wasgestalten Wir mit besonderem Mißfallen in Erfahrung gekommen, daß, unter anderen bey denen Werbungen vorgehenden Excessen und Mißbräuchen, einige fremde hier auf Werbung liegende Officiers, gegen die bereits verschiedentlich emanirte und ihnen bey verstatteter Erlaubniß jedesmahlen zur Nachachtung zugestelle Werb-Edicta, sich unterfangen ... ; Wann nun dergleichen Unwesen nachdrücklich zu steuren ...: Als haben Wir zuforderst Unsere vormahlige Werbungs-Edicta anhero nochmahlen wiederhohlen ... wollen ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 27sten Aprilis, 1751. Renovatum, den 19ten Septemb. 1765

[S.l.], 1765 [VD18 14330687]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30075
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-300752

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