Nachdeme zeithero äusserst misfällig wahrzunehmen gewesen, daß nicht nur verschiedene hiesige Metzger die sträfliche Uberschreitung der vorgeschriebenen Fleisch-Taxen sich zu Schulden kommen lassen, sondern auch des ebenwohl verbottenen Verkaufs des Fleisches ohne Zugabe, ... sich angemaset, ...: So wird denen gesammten hiesigen Metzgern ... hiemit bedeutet, sich jeder Uberschreitung der ... Fleisch-Taxen ... zu enthalten ...: Franckfurt den 9ten Jan. 1766
[S.l.], 1766 [VD18 14330725]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30081
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-300817
Metadaten: METS
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