Avertissement. Nachdeme man mit Mißfallen vernommen, daß verschiedene Weinbegütherten, ihren Pflichten zuwider, bishero bey Aufnehmung des Weines zu dereinstiger Entrichtung derer Weinsteuer-Gefällen weit weniger, als sie würklich eingethan, angegeben, ... so wird hiermit sämmtlichen Weinbegütherten ernstlichst ... aufgegeben, den Ertrag ihres gemachten Weines richtig und der Wahrheit gemäß anzuzeigen ...: Publicatum Frankfurt den 28. Octobr. 1772
[S.l.], 1772 [VD18 14331829]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30208
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-302083
Metadaten: METS
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