Avertissement. Nachdeme seit einiger Zeit denen Obrigkeitlichen Verwarnungen ohnerachtet, sich verschiedene Gattungen von Kupfer-Müntze eingeschlichen, welche vor Heller ausgegeben werden wollen, dadurch aber dem Publico, wegen deren allzu geringen Gehalts, ein allzu grosser Schaden entstehen würde .... Als werden hiermit alle und jede sich seit der Zeit wiederum in den Cours eingeschlichene auswärtig ausgemüntzte Heller und andere Kupfer-Müntzen ohne Unterschied in Verruf und ausser allem Lauf gesetzet ...: Publ. Franckfurt den 27. May 1773
[S.l.], 1773 [VD18 14331977]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30218
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-302189
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0