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Demnach Uns Burgermeisteren und Rath des Heiligen Römischen Reichs Stadt Frankfurt, das hiesige Schlosser-Handwerk und die damit vereinigte Gros-Uhr- und Büchsenmacher beschwehrend zu vernehmen gegeben, wie nicht nur in- sondern auch zwischen den Messen viele fremde Schlosser- Gros-Uhr- und Büchsenmacher-Arbeit, von allerley Gattung zum Verkauf anhero gebracht, hierdurch aber ihrem ... Handwerk ... die Nahrung noch weiter geschmälert werde, mit geziemender Bitte, diesen ... Eingriffen durch ein obrigkeitliches Verbot nachdrucksam zu steuren, und Wir denn diesem billigen Gesuch Statt zu geben, keinen Anstand gefunden; Als ordnen Wir hiermit, und wollen, ...: Conclusum in Senatu, Donnerstags den 26sten Jänner 1775

[S.l.], 1775 [VD18 90568745]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.33960
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-339600

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