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Demnach Uns Burgermeisteren und Rath des Heiligen Römischen Reichs Stadt Frankfurt, das hiesige Schlosser-Handwerk und die damit vereinigte Gros-Uhr- und Büchsenmacher beschwerend zu vernehmen gegeben, wie nicht nur in- sondern auch zwischen den Messen viele fremde Schlosser- Gros-Uhr- und Büchsenmacher-Arbeit, von allerley Gattung zum Verkauf anhero gebracht, hierdurch aber ihrem ... Handwerk ... die Nahrung noch weiter geschmälert werde, mit geziemender Bitte diesen ... Eingriffen durch ein Obrigkeitliches Verbot nachdrucksamst zu steuren, und Wir dann diesem billigen Gesuch Statt zu geben, keinen Anstand gefunden; Als ordnen Wir hiermit, und wollen, ...: Conclusum in Senatu, Dienstags, den 4ten April, 1775

[S.l.], 1775 [VD18 9056880X]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.33967
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-339672

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