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Wir Burgermeistere und Rath des Heiligen Römischen Reichs Stadt Frankfurt am Mayn fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach, leider! die betrübte Erfahrung bezeuget, daß in denen offenen Gast-Herbergen, Wirths- und andern Wohnhäusern, in denen Meß- und Kram-Läden, und besonders in denen in der Stadt und Juden-Gaß respectivè eigenen und gemietheten Läden und Gewölbern, wie auch in solchen Orten, in welchen die Waaren aus- oder eingepackt zu werden pflegen, ingleichen in denen Kammern und Böden unter dem Dach, Unsern desfalls mehrmahlen publicirten Verordnungen zuwider, sowohl durch unvorsichtiges Herumlaufen und Tragen der brennenden Lichter ohne Laternen, und durch das ohnedem schädliche Tabackrauchen ... grosse Feuersbrünste entstanden; Als sehen Wir Uns dahero, und weilen annoch neuerlich ... ein Feuer ausgebrochen, ... veranlasset, ..., allen und jeden ... anzubefehlen, daß sie künftighin mit brennenden Lichtern ohne Laternen weder auf die Gassen, noch in die Läden und Gewölbe ... sich begeben, ...: [Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 10ten Julii, 1770. Renvatum in Senatu d. 6 April 1775] — [S.l.], 1775 [VD18 90568869]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.33968#0001
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ir Burgermeistere und Rath
des Heiligen Römischen Reichs Stadt Frank-
furt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu
wissen:
Demnach/ leider! die betrübte Erfahrung bezeuget / daß in de-
nen offenen Gast- Herbergen/ Wirths- und andern Wohnhäusern/
in denen Meß - und Kram - Laden / und besonders in denen in der
Stadt und Juden - Gaß retpeLtive eigenen und gemietheten Laden
und Gewölöern/ wie auch in solchen Orten/ in welchen die Waaren
aus- oder eingepackt zu werden pflegen/ inglcichem in denen Kam-
mern und Böden unter dem Dach/ Unsern desfalls mehrmahlen pu-
dlicirten Verordnungen zuwider / sowohl durch unvorsichtiges Her-
umlaufen und Tragen der brennenden Lichter ohne Laternen / und
durch das ohnedem schädliche Tabackrauchen, als auch durch den sehr
gefährlichen Gebrauch der Feuer-Kessel/ und sonstiger irdenen Feuer-
behälter/ grosse Feuersbrünste entstanden; Als sehen Wir Uns da-
hero / und weilen annoch neuerlich durch das Tabackrauchen, und
den Gebrauch der Feuer-Kessel, wie auch sonstiger irdenen Feuerbe-
hälter, in denen Läden, Gewölbern, und Dach- Kammern, beson-
ders bey denen Juden/ ein Feuer ausgebrochen / annoch aber, Gott
seyDankt in Zeiten glücklich gedampfet worden / veranlasset/ in
Kraft dieses/ und mit Wiederholung der desfalls schon puKIiLirten
käiüen/ allen und jeden hiesigen Burgern / Beysasscn und Einwoh-
nern / und besonders dermalen denen Juden / nochmalen alles Ernstes
anzubefehlen / daß sie künftighin mit brennenden Lichtern ohne Later-
nen weder auf die Gassen / noch in die Laden und Gewölbe/ oder in
solche Orte/ wo die ausgepackte Packmatten/ Stroh und dergleichen
leichtlich feuerfangende Materialien liegen / als Waaren - Lager/
Scheuern und Stalle/ auch Heu, und Stroh - Magazine/ sich be-
geben/
 
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