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Warnung für den Meineid bey Zeugen- oder Erfüllungs-Eiden: [vom 29. Jun. 1775] — [S.l.], 1775 [VD18 90568877]

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https://doi.org/10.11588/diglit.33969#0001
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c -)
Warnung für den Meineid
bey Zeugen - oder Erfüllungs-Eiden.
ihr jetzt zu dem Ende seyd vorgeladen worden, damit
ihr wohlbedächtig schwöret,
^öaß die eyedeffeir von euch m dieser Sache geschehenen
< dass ihr dre euch V-rzulegenden fragen nach bestem wisi
Austagen vollkommen richtig sind;
sen und Gewissen beantworten wollet;/
so habt ihr wohl zu bedencken, daß GDtt zwar selbst geord-
net habe: daß der Eid ein Ende alles s-pn solle, (a)
und daß eben dieser HErr und Vater unseres Lebens selbst,
Eide, die bey seinem Namen geschehen, zu derjenigen Ver-
ehrung seiner Herrlichkeit, zu welcher alle vernünfftige
Geschöpft verbunden sind, gerechnet habe; (b) daß folglich
der Eid, an sich betrachtet, ein Stück des äusserlichen Gottes-
Dienstes sey : Aber, eben hieraus folgt von selbst: daß em
falscher Cid, das ist, eine eidliche Bestätigung der Unwahr-
heiten und Lügen, eine offenbahre, geflissentliche, und vor-
X süßliche


(r) Der Eid macht ein Ende alles Hadders. Hebr. 6, 16.
(b) Du sollt den Herrn, deinen GOtt, fürchten, und ihm dienen,
und bey seinem Namen schwören. Z B- Mos. 6, iz.
 
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