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Wartmanns-Eid — [S.l.], 1776 [VD18 14333023]

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https://doi.org/10.11588/diglit.33985#0001
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Warmans - M.

"DL achdem euch die Verschling des Wart-Dienstes auf
der .... Warte aufgetragen worden:
So sollet ihr geloben, und zu Gott dem Allmächti-
gen schwören: von dieser Warte aus auf dasjenige, was
sich in der Gegend derselben, soweit solche übersehen wer-
denkann, zutragen mag, em wachsames Auge zu haben,
und was zum Nachthcil hiesiger Stadt vorgehen, oder
sonsten zu wissen nöthig seyn wird, ohne Verzug durch ge-
gebene Zeichen oder auf andere Art getreulich anzumelden.
Zu dem Ende sollet ihr
r) euch von eurem Posten nicht entfernen, vielmehr in
eigner Person jederzeit auf der Warte, auch, wenn
es die Umstände erfordern, auf dem Thurn befinden,
falls aber erhebliche und von Einem Löbl. Ackerge-
richt gebilligte Ursachen, eure Entfernung erforder-
ten, jemanden von den Eurigen zur sorgfältigen Ver-
setzung eures Dienstes bis zu eurer Zurückkunst
anstelle«!,
2) euch

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