Daß aber niemanden gehalten seye, sein Schatzungs-Büchlein
überall vorzuzeigen, und was er verschätzt, an vielen Orten bekandt zu
machen , so wird das Schatzungs-Amt ein drucken lassen,
worinnen das oder wie viel einer verschätzet, nicht gemeldet ist,
und diese Bescheinigung soll auf dem Amt ohnentgeltlich auf Begehren
sofort gegeben werden.
Es werden demnach jede Aemter hierdurch angewiesen, über dieser
Ordnung vest und unverbrüchlich zu halten, und ermahnet, auch ihres
Orts dem Schatzungs-Amt in Betreibung der Keimen besten Fleißes
an Händen zu gehen.
donclulum in 5enaru,
Donnerstags den n. Decembr. 1760.
Kenovamm den io. Mast 1777.
überall vorzuzeigen, und was er verschätzt, an vielen Orten bekandt zu
machen , so wird das Schatzungs-Amt ein drucken lassen,
worinnen das oder wie viel einer verschätzet, nicht gemeldet ist,
und diese Bescheinigung soll auf dem Amt ohnentgeltlich auf Begehren
sofort gegeben werden.
Es werden demnach jede Aemter hierdurch angewiesen, über dieser
Ordnung vest und unverbrüchlich zu halten, und ermahnet, auch ihres
Orts dem Schatzungs-Amt in Betreibung der Keimen besten Fleißes
an Händen zu gehen.
donclulum in 5enaru,
Donnerstags den n. Decembr. 1760.
Kenovamm den io. Mast 1777.