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Frankfurt am Main [Editor]
Instruction für den Ober-Officier bey dem Feld-Jäger-Corps: [Frankfurt am Mayn, den 17ten December 1782] — [S.l.], 1782 [VD18 90578171]

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https://doi.org/10.11588/diglit.34121#0001
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Instruction
für den
Ober-Officier bey -em Feld-Jager-LorM

^^erjenige, welcher bey dem, zu Sicherheit des Feldes auf-
gestellten Corps von Feld - Jägern, als Lieutenant ange«
nommen wird, soll Handtreulich angeloben, und darauf einen
leiblichen Eid, zu Gott dem Allmächtigen schwören, daß er
1. ) Herren Bürgermeistern und Rath, dieser des Heil.
Reichs Stadt Frankfurt am Mayn, treu, hold und gewaüig
seye, die ihm zukommende Befehle, alles Fleisses befolgen; Sie,
und Löbl. Bürgerschaft, so viel an ihm ist, schÜWn und für al-
lem Schaden warnen und hüten wolle; besonders soll er
2. ) Denen jedesmaligen Herren Deputieren zu Löbl. Acker-
Gerichte und Land-Amt, als seinen bcstudcrs Vorgesetzten,
schuldige Achtung erweisen, die Amtsausti äge, so ihm Di selbe
thun werden, gehorsamlich annchmen, und nach stimm beste»
Wissen und Gewissen, wie cs einem getreuen, redlichen Oder-
Officier eignet und gebühret, besten Fl-Ws befolgen, auch
wohl in Ächt haben, daß solche, durch die ihm untergebene
Mannschaft, verrichtet werden;
z.) Soll er auf die, ihm untergebene Mannschaft genaue
Obsicht haben, ihre Aufführung und Lebenswandel beobachten,
sie zu Tugend und christlicher Frömmigkeit! anhalren, ihnen keine»
Unfug Nachsehen oder gestatten; sondern, wenn er an ihnen
etwas gewahr würde, solches untersagen, au« wohl mäßig, in
vernünftiger Ordnung, bestraften; wenn aber ein oder d-r an-
dere sich, durch Ermahnung und gelinde Bestraffung, nicht auf
bessere Weege leiten lassen wolle, solches den Herren Deputaten
anzeigen, und von Ihnen Remedur erwarten.
4.) Wie man zu ihm das Zutrauen hat, daß er sich eines
ordentlichen, mäßigen, stillen und christlichen Lebenswandels,
in allen Stücken befleißigen wird: so soll, er auch seine ihm un-
tergebene Mannschaft von Hurerey, Böllerey, dem verderbli-
chen Karten und Würfelspiel, und dergleichen, abzuhalten su-
chen.
5.) Soll
 
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