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Frankfurt am Main [Editor]
Erneuerter Articuls-Brief und Kriegs-Ordnung wornach Eines Hoch-Edlen und Hochweisen Raths dieser Stadt Franckfurt geworbenes Kriegs-Volk zu Fus sich richten und verhalten soll, de 10. Februarii 1784: wie auch Puncten worauf die Constabler noch absonderlich zu erinnern — Franckfurt am Mayn, 1784 [VD18 1312014X]

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https://doi.org/10.11588/diglit.34135#0024
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darauf sehen, daß alles bis zur gerichtlichen Obsigna-
tion und Inventur wohl verwahret bleibe.
Wornach sich zu achten.
Lonclulüm irr 8enaw,
Donnerstags, den 25km Aprtlis 1765.
> -..- -
Kro. Z.
Nachdem Em Hoch - Edler und Hochweiser Rath
aus erheblichen Ursachen sich bewogen gefunden hat,
das in Absicht der hiesigen Soldaten-Heurathen am 2gten
April 1765. verfaßte Regulativ, so viel den 2"", 4"" und
z"" Paragraph betrifft, vermöge deren den Unter-Officiern
und Gemeinen von der Infanterie, welche zehen Jahre un-
unterbrochen dahier gedienet, inzwischen nicht desertirt, und
sich überhaupt, wie rechtschaffenen Soldaten zukommt, ver-
halten, auch sich an hiesige Burgerinnen, Beysassinnen,
Soldaten - Wittwen oder Töchter, nicht aber an fremde
Weibspersonen verehelichen wollen, den Artillerie Unter-Lf-
ficiern und gemeinen Büchsenmeistern aber, welche hiesige
Weibspersonen zu heurathen gewillt sind, auch ohne genaue
Verbindung zu obbestimmter Dienstzeit, ingleichen den Witt-
wern , welche einige Kinder von einem bis vier Jahre am Le-
ben haben, ohne Rücksicht des Alters der zu ehelichenden
Weibspersonen, wann selbige von,hier gebürtig, und sich
wohl aufgeführt haben, aus vorgängige Untersuchung die
Heurathen von dem Kriegs-Zeug-Amte ohne weitere Rück-
lage verstauet werden mögen, aufzuheben, und dagegen z»
verordnen, daß, wenn künftig ein Unter - Officier oder Ge-
meiner von der Infanterie und Artillerie sich zu verehelichen
gedenket, derselbe zwar bey dem Kriegs-Zeug-Amte sich
gebührend melden, und sein Anliegen allda zu näherer Up
tersuchung, besonders über die Umstände, ob der Supp^'
cant auf Kapitulation angeworben worden, wie alt er D-
und wie lange er bereits diene, ob er sich bisher wohl, E
so, wie es einem rechtschaffenen Soldaten zukommt, verhal-
ten, ob dessen Braut eine hiesige Burgers- Beysaffen-
 
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