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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1770/​1771

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https://doi.org/10.11588/diglit.48266#0023

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6^ G

Zweyter Haupttitul.
Von dem Reichstag zu Regensburg.
F^n letzterer Herbst-Meß-Relation haben wir zwar von den Strittigkeiten der
hohen Reichs-Versammlung, mit Chur-Bayern, in Ansehung der Zoll-
und Mauth-Sachen, einige Erwehnung gethan, weilen aber Ihrer Churfürstl.
Durchl. Gesinnungen, nachhero im Druck erschienen, so wollen wir auch hier-
von, etwas näheres anführen. Die Schrifft führet den Titul.
» Rechtmäßigkeit derjenigen Chur-Bayrischm Landes-Verordnungen, welche Excerpka vsL
von einigen Comitial-Gesandten zu Regenspurg, als Reichs-Satzungs-dem Chur-
wiedrig , und ihren Freyheiten zuwieder, beurtheilet, und angefochten wer-Bayerischen
den wollen. Zur Beleuchtung der Landes - Hoheits-Vorrechte des Durchs.Impresso,
Chur - Hausses Bayern an das Licht gesteüet rc. rc. « contra die Ge-
Die unten befindliche Vignette, stellet vor die Stadt Regenspurg, und densandtschafftm
meu angelegten Holtzgarten, vor welchem ein Löwe liegt, mit der Umschrifft,zu Regen-
bö locir: In der Schrifft selbsten Heisset es unter andern: spurg.
» Daß die um die Stadt angelegte Mauthen an der Theurung der Lebens-
Mittel gar nicht Schuld seyen, und diese Einrichtungen die blos in mehr
Zöllen bestünden, um des willen getroffen worden, um eines theils die
Unterschleiff zu vermeiden, andern theils aber, auch den Leuthen die Umwe-
ge an die Haupt-Station, bey Errichtung der Zölle zu erspahren. Das
Verbott bey besorgendem Mangel, Getrayde äusser dem Land zu führen,
gäbe auch keine Ursach zur Klage, in dem die Gesandten gar nichts dabey
erlitten, sondern solcher Sperre ohngeachtet, alles frey bekämen. Chur-
Bayern seye durch die gesandtschafftliche Freyheiten seit so langer Zeit, sehr
vieles an Mauth-Gefällen entgangen, und wenn man hierzu die Untere
schleisse rechnete, so machte beydes eine Summe aus, deren gäntzliche Ver-
schmertzung man Chur- Bayern nicht zumuthen könnte. Die Forderung
einer Schadloshaltung würde also nicht verdacht, und die Entschädigung
um so weniger versagt werden können, als Kayser und Reich vergliche«
schon im Jahr 1670. wegen der Zoll Befreyung des Cammergerichts zu-
gestanden, und eine Anwartschafft auf ein ledig werdendes Reichs-Lehen
ertheilet hätten. Endlich wird gewünfchet, daß der Regenspurgische Reichs-
Tag entweder bald ein Ende nehmen, oder wenigstens anderswohin verleget
werden möchte«
Vor das 2te haben wir zu mercken, daß das höchst beglückte Mamensfest
Sr. Allerhöchsten Röm. Kayserl. Majestät I 0 fepHs des ll- am ryten Martii
zu Regenspurg auf das feyerlichste begangen worden. Vor einem halben Jahr
wurde solches übergangen, wir holen es alfo nach. Des höchst ansehnlichen
Kayserl. Principal - Commissari Fürstens von Thum und Taxis HochfürsiL
Durchl. geruheten Vormittags um rc>. Uhr unter Voraustrettung Dero zahlrei-
chen Hofstaates in prächtiger Gala und in Begleitung verschiedener Staats-Ca-
rossen , sich nach der Cathedra! - Kirche zu erheben, und einem solennen Hoch-
amte beyzuwohnen. Die löbl. bürgerl. Reuter-Compagnie, und die Garnison,
paradirten uryer militärischen Ehrenbezeugungen sowohl bey dem Hin-als Zu-
C 2 rückzuge.
 
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