Wir Frantz von Gottes Gnaden, Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ...Thun kund hiermit allermänniglich; Was massen an Uns von Unserm und des Reichs commandirenden Generalen, Hertzogen Friedrich zu Pfaltz-Zweybrücken Liebden, die allerunterthänigste Anzeige geschehen, daß die in der Empörung befangene Königlich-Preußische Chur-Brandenburgische Kriegs-Völckere, nachdeme dieselbe die Lande deren Fürsten und Ständen des Fränckischen Crayses mit Landfriedbrüchiger That mehrmahlen überzogen, und insonderheit die Jnwohnere, Unterthanen und übrige Angehörige deren beyden Fürstlichen Hoch-Stiffteren Bamberg und Würtzburg mit Plünderung, Raub und ... Erpressung auf das äusserste vergewaltiget haben, endlichen auch noch die zu Bamberg hinterbliebene Stadthalter und Räthe ... gezwungen hätten, daß dieselbe ... Wechselbriefe und sonstige andere Verschreibungen auf verschiedene nahmhaffte Summen hättenausstellen müssen. Wann nun aber derley ... abgedrungene Verschreibungen ... ungültig und unkräfftig seynd, und dannenhero ein jeder von selbsten sich zu hüten wissen wird, auf derley Verschreibungen was zu zahlen ...: So haben Wir die ... Nichtigkeit dieser Verschreibungen durch gegenwärtigen Unsern Kayserlichen offenen Brief ... verkünden ... wollen ...: Geben zu Wienn den Ein und dreyßigsten Maji Anno Siebenzehen hundert Neun und funfzig, Unsers Reichs im Vierzehenden
[S.l.], 1759 [VD18 90477065]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.33657
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-336576
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