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Franz; Colloredo-Waldsee, Rudolph Joseph
Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebten Grafen Ernst zu Montfort ausgemüntzte ein Sechstel Thaler in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir solchemnach allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Montfortische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der dießfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem jetzigen Grafen zu Montfort, als des Verursacheren, seines Vattern, Erbe, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...: [Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neun und Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden] — [S.l.], 1759 [VD18 90477952]

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https://doi.org/10.11588/diglit.33667#0002
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Franz.

Vt. Rudolph Graf von Lolloredo.

Aä ^lanästum 8aerL (^XiareD
Ul^jeliatiz proprium.
Johann Georg Reitzer.

gab anbieten, als diejenige, welche solche annehmen, derselben nicht
allein verlustiget, sondern überdem auch noch von jeglichem Stück den
doppelten Werth, wozu es gepragec ist, an Straf zu erlegen schuldig
seyn, jene aber, welche von nun an weiter etwas von diesen verruffe-
nen geringhaltigen Müntzen verletzlich kommen lassen, nebst der Lon-
K5cstion, auch noch nach Gestalt der Sachen an Guth, Leib und Leben
gestraffet, und darunter von keiner Obrigkeit nachgesehen, sondern von
allen und jeden deren mit Ernst und Nachdruck darob gehalten, und
daß cs geschehe, von denen ausschreibenden Fürsten jeden Creyses das
Einsehen genommen werden solle. Geben zu Wien, den dritten Klo-
vembris ^nno Siebenzehen Hundert Neun und Fünfzig, Unsers
Reichs im Fünfzehenden.
 
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