Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade, und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme Wir aus der wider verschiedene Münz-Verbrechere angeordneter Untersuchung wahrzunehmen gehabt, welchergestalten, um dem so weit in Verfall gekommenen Münzweesen anwiederum aufzuhelfen, insonderheit aber die verruffene Münzen aus allem fernern Cours zu halten, und denen Hecken- auch anderen verbottenen Münzstätten die Beybringung des Materialis, und den Vertrieb ihrer geringhaltigen Münzen zu benehmen, ...: [Geben zu Wienn, den Vierten Merzen Annô Siebenzehen Hundert Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden]
[S.l.], 1760 [VD18 14327554]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.33827
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-338279
Metadaten: METS
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