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Franz [Hrsg.]; Colloredo-Waldsee, Rudolph Joseph [Hrsg.]

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebten Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben, und 1. Kreutzer-Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstlich-Fuldaischen Rent-Cammer ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ...: [Geben zu Wien, den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden]

[S.l.], 1760 [VD18 90478282]

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.33832  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-338328  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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