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66

Geiges, Das St. Annen-Fenster im jetzigen Alexander-Chörlein

sollte, welche, wie schon bemerkt, teilweise fraglos
nach Baldungschen Entwürfen ausgeführt wurden, so
wäre nicht einzusehen, warum man dasselbe nicht
auch für unser St. Annenfenster annehmen dürfte,
wenn auch mit der Modifikation, dass hier nur Ge-
sellenarbeit vorläge. Solange jedoch für die von
Mone vertretene Meinung keine anderen, überzeugen-
deren Gründe beigebracht werden, wird man sie ohne
weiteres ruhig übergehen können32.

Die Annahme, dass Hans Baidung auch in ge-
dachtem Sinne tätig war, ist einstweilen in keiner
Weise belegt und am allerwenigsten durch die von
Mone angeführten Wahrnehmungen, die nur den
Schluss zulassen, dass der Meister die Visierung
entsprechend sorgfältig durchgebildet hatte, und dass
auch die ausführenden Kräfte über ein angemessenes
Können verfügten. War das der Fall, so lag für den
entwerfenden Künstler höchstens bei der Auswahl
der Gläser Anlass zu persönlicher Mitwirkung vor,
da sich ja die Visierung in dieser Hinsicht meist auf
Andeutungen beschränkte, und auch in den vermut-
lich seltenen Fällen, in welchen sie tatsächlich als
farbige Vorlage durchgebildet war, nicht viel mehr
als eine Disposition zu geben beabsichtigte. Vor-
wiegend dürfte auch darin die Entscheidung dem
Geschmack des Glasmalers überlassen geblieben sein;
aber anderseits ist auch nicht einzusehen, warum
namentlich bei monumentalen Arbeiten der Künstler
völlig darauf verzichtet haben sollte, die sinngemäße
Durchführung seiner Intentionen zu unterstützen,
sofern sich unschwer Gelegenheit hiezu bot.

In seiner 1890 als Programmrede veröffentlichten
Abhandlung über die Universitätskapelle bemerkt
F. X. Kraus bezüglich der Fenster des Chores: „Wo
die Bilder hergestellt wurden, ist nirgends gesagt,
und es liegen bis jetzt keine Anhaltspunkte zu einer
sicheren Beantwortung dieser Frage vor. Ich ver-
mute indessen, dass Freiburg selbst ihre Geburts-
stätte ist, und dass wir die Existenz eines Ateliers
für Glasmalerei annehmen dürfen, welches sich ge-
rade im Hinblick auf die beim Ausbau des Münster-
chores und des ihm zu verleihenden Fensterschmuckes
hier aufgetan und im zweiten Viertel des 16. Jahr-
hunderts eine namhafte Tätigkeit entwickelt hat."
Im wesentlichen möchte ich der hier kundgegebenen
Ansicht beipflichten; dass wir jeglicher Anhaltspunkte
zur Beantwortung gedachter Frage ermangeln, ist
jedoch, wie wir bereits wissen, unzutreffend.

Der erwähnte, im Archiv der Universität ver-
wahrte Vertrag, welchen diese am 1. April 1524
mit „dem erbern meister Hansen glaser, zu Fryburg
burger", wegen der Fenster ihrer Kapelle abschloss,
scheint Kraus fremd geblieben zu sein. Zu berich-
tigen ist auch die angegebene zeitliche Umgrenzung

der Hauptwirksamkeit gedachter Werkstätte. Deren
regste Tätigkeit trifft nicht auf das zweite, sondern
vorwiegend auf das erste Viertel des 16.Jahrhunderts.

Von den 36 Chorfenstern, zu deren Ausstattung
Stiftungen schon lange vor Vollendung des Baues
gemacht wurden, sind die meisten noch im Besitz
ihrer ursprünglichen bezw. einer dieser nachgebildeten
figuralen Verglasung, deren inschriftlich vermerkte
Stiftungs- oder Entstehungsdaten in die Zeitspanne
von 1505 bis 1528 fallen. Mit der Ausführung scheint
vor 1511 nicht begonnen worden zu sein33. Die jüngste
auf die Chorfenster bezügliche Schenkungsurkunde
rührt aus dem Jahr 1530.

Es fragt sich nun: Ist die ausgesprochene Ver-
mutung zutreffend, dass alle diese Fenster aus einer
Werkstätte hervorgegangen sind, in welchem Falle
Meister Hans von Raperstein auch als Urheber des
St. Annenfensters zu betrachten wäre, und bejahenden
Falles, welche Beweismittel lassen sich hiefür bei-
bringen? Oder ist nicht nur das Vorhandensein
mehrerer Werkstätten, sondern auch deren Beteiligung
an der Ausführung der Chorfenster nachweisbar und
kann dann die eine oder andere derselben für unser
Fenster in Anspruch genommen werden? Das für
eine solche Untersuchung in Betracht kommende
urkundliche Material setzt sich teils aus Archivalien
verschiedenster Art, teils aus vereinzelten Urheber-
vermerken auf den Denkmalen selbst zusammen34.
Zu dessen Beurteilung möchte ich folgendes voraus-
schicken:

Während das Mittelalter keine Glasmaler, sondern
nur Glaser kannte, deren Tätigkeit das Verglasen
von Fenstern bildete, gleichviel welcher Art diese
Aufgabe war, hatte sich im Verlauf des 15. Jahr-
hunderts allmählich eine klare Scheidung zwischen
gewöhnlichen, sogenannten „schlechten", d. i. schlich-
ten Glasern und den eigentlichen Glasmalern voll-
zogen. Erstere durften nur gewöhnliches Glaswerk,
d. i. Rauten- oder Scheibenverglasungen ausführen,
während den letzteren neben dem Malen auch jeg-
liche Glaserarbeit gestattet war. In der gewählten
Berufsbezeichnung kommt das jedoch selbst zu Be-
ginn des 16. Jahrhunderts noch nicht ausnahmslos
zum Ausdruck. Auch die Glasmaler werden noch
vorwiegend einfach Glaser genannt, ein Umstand,
der im einzelnen Falle für die fragliche Zeit die
sichere Feststellung des eigentlichen Berufes häufig
unmöglich macht. Erst gegen die Mitte des 16. Jahr-
hunderts schwindet diese Unklarheit vollkommen.
Was sich um diese Zeit noch Glaser nennt, bean-
sprucht auch nicht mehr zu sein.

Die Zahl der überlieferten Namen, welche ihrer
Zeitstellung nach für die Ausführung unserer Chor-
fenster in Frage kommen könnten, ist Verhältnis-

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