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Münsterbau-Verein <Freiburg, Breisgau> [Hrsg.]
Freiburger Münsterblätter: Halbjahrsschrift für die Geschichte und Kunst des Freiburger Münsters — 9.1913

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Flamm, Albert: Die Längen- und Hohlmaße in der Münstervorhalle
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https://doi.org/10.11588/diglit.2637#0053
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Flamm, Die Längen- und Hohlmaße in der Münstervorhalle

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kleinere 5,85 dem. Daraus ergibt sich nach der
Formel 1/s x • h • (r2 + r • rx + r^) ein Kubikinhalt
von V, • 3,14 • 5,7 • (3,452 f 3,45 • 2,925 + 2,9252) -
182,25757125 Liter.

Nun ist bekannt (vgl. Poinsignon S. 19), dass

finden. Wenn diese Berechnung, woran zu zweifeln
ja kein Grund vorliegt, richtig ist, so würde, da das
Viertel für Flüssigkeiten galt, die Grundlage der
Hohlmaße für feste und flüssige Körper dieselbe
sein. Denn 4 Viertel zu 5,777346 Litern geben

8 Sester ein Malter ergaben, und in der Tat sind 2.3,109384 Liter oder fast einen alten Sester.

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8 • 22,808321 = 182,466568 Liter. Da Bruchteile
von Millimetern bei der Messung von Maßen, deren
genaue Grenze infolge der Nachbildung in Stein
sich nicht mehr haarscharf abmessen lässt, nicht be-
rücksichtigt werden können, ist die Übereinstim-
mung eine auf-
fallendgroße, da
die Differenz nur
0,21 Liter beträgt
und dieser Un-
terschied schon
bei einer Ver-
größerung der
Maße des Zu-
bers um winzige
Bruchteile eines
Millimeters aus-
geglichenwürde.
In späterer
Zeit, das genaue
Datum ist mir
nicht bekannt,
wurde der Se-
ster verkleinert.
Nach Poinsig-
non (S. 19) maß

0

^

Abbild. 4. Normalmaß des Freiburger „Zubers".

Demnach ergibt sich folgende Aufstellung der
Hohlmaße:

1. für feste Körper (Getreide, Kohlen usw.):
1 Karren = 8 Zuber (Malter) = = 64 Sester
= 256 Viertel = 14573 4 bis 14593;4 Liter;

2. für Flüssig-
keiten (nach
Poinsignon):

1 Saum
(115,54692 Li-
ter)=20Vier-
tel = 80 Maß
(zu 1,4443365
Liter) = 320
Schoppen (zu
0,361091 Li-
ter).

Für die Da-
tierung des Frei-
burger Maßsy-
stems ergibt sich
endlich aus der
Jahrzahl 1295
des Zubers, dass
seine Grundlage
bis in das 13.

y[ji»'°i ' ff'

er im Jahr 1772 noch 18,22 Liter, also genau den Jahrhundert zurückreicht und trotz mancher Ände-

10. Teil des Malters oder Zubers aus dem Jahr
1295, dessen Kubikinhalt also bei der Umrechnung
zu Grunde gelegt worden ist. Die Abbildung des
Hohlmaßes, das nach Poinsignon die Hälfte des
jüngeren Sesters, also 9,11 Liter fasst, kann ich
nicht finden, es müsste denn das kubikähnliche
Gefäß auf Abb. 2 gemeint sein, dessen kleinste
Grundseite 20,9 cm = 2,09 dem misst, was einem
Kubikinhalt von 9,129329 Litern entsprechen würde.
Leider ist auch das von Poinsignon als Viertel ge-
deutete Hohlmaß von 5,777346 Litern nicht aufzu-

rungen bis in das 18. Jahrhundert maßgebend war.
Für die Längenmaße darf die Jahrzahl 1295 nicht
beigezogen werden, doch reicht ihre Grundlage, die
Länge des Werkschuhs zu 32,4 cm, offenbar min-
destens in das 14. Jahrhundert zurück, da das
Klaftermaß, wie die Anordnung deutlich zeigt, vor
der Jahrmarktsinschrift aus dem Jahr 1403 ' ange-
bracht worden ist.

' Vgl. Münsterblätter 4, 88 und 5, 44.
 
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