Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Friedrich Ludwig <Hohenzollern-Hechingen, Fürst> [Editor]; Hohenzollern-Hechingen [Editor]
Hoch-Fürstl. Hohenzollerische Haupt-Instruction, Wornach sich ein jeweiliger der Jägerey Vorgesetzter so wohl als das Forst-Amt und diejenige, welche solchem beysitzen, oder beygesetzt werden, wie auch übrige zu dem Forst- und Jagd-Wesen gehörige Bediente respective zu richten und zu betragen haben: [Geben Hechingen den 1. Augusti 1736] — Hechingen, 1736 [VD18 14288966]

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.28807#0084
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
"4chZ(78)M-

Gleichwie nun in gegenwärtiger Haupt - In-
üruÄion Unsere gnädigste Intention ausführlich
zu ersehe»/ und demnach die?srcicul3r-lnttrnÄion
daraus verfertiget/und einem jede«/was er zu thun
hat/ kund gethan werden kan; So versehen Wir
Uns auch des punLuel gehorsamsten Vollzugs/
und hoffen/ daß deine/so viel einen jeglichen betrifft/
pflichtmäßig werde nachgelebet werden ; Da nun
aber nicht alles so genau in diese Haupt-inttruUion
gesetzt werden, noch man alle vorkommende Fälle
voraus sehen kan / so sollen so wohl der Jagd - Oi-
reÄor als Meister-und Ober-Jäger/ auch sämtliche
Jägerey-Bediente der Herrschafft Nutzen in allan-
derm/ so hierinn nicht beschrieben wäre/ vermög ih-
rer aufhabenden Pflichten / als treue Diener nach
Möglichkeit schaffen und fördern / Schaden hinge-
gen alles Fleißes abwenden / auch alle Befehl/ so
ihnen von Uns oder denen Untergebenen von ihren
Vorgesetzten ertheilet werden / getreu und fleißig
vollziehen. Geben Hechingen den i. ^uzuiu
1736.

Regi-
 
Annotationen