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VI

Vorwort.

rechtfertigen, und habe in Folge der gewonnenen Ansicht mich in
meinem an des Herrn Minister für Handel rc. Excellenz einge-
sandten Bericht dahin ausgesprochen, daß das Wesentliche der
Dupuis'schen Methode geeigneter sei, als jede andere bisher
bekannt gewordene Unterrichtsweise, die Schüler auf kürzestem
Wege zum genauen Auffassen und Wiedergeben des Gesehenen
und besonders zu einer zweckmäßigen Anwendung des Zeichnens
zu führen, daß die Mangel derselben sich leicht beseitigen ließen,
und demnach die Dupuis'sche Methode mit einigen Modisica-
tionen angewendet, sich für den Schulunterricht überhaupt und
ganz besonders für den Unterricht an Provinzial-Gewerbeschulen
empfehle. —

Auf meinen Bericht und auf Grund einer Begutachtung
desselben Seitens der.hiesigen königlichen Regierung wurde vom
Herrn Minister für Handel rc. genehmigt, daß die Einführung
der Dupuis'schen Methode an der hiesigen Provinzial-Gewerbe-
schule versucht werde, zu welchem Zwecke der hiesigen Anstalt die
Dupuis'schen Modelle und Apparate bewilligt wurden. — Ich
habe in Folge dessen mit Anfang des Schuljahres 18»/zz den
Unterricht danach begonnen. —

War ich schon früher der Ansicht, daß das Zeichnen nach
körperlichen Modellen zweckmäßig sei, so habe ich jetzt die
Ueberzeugung gewonnen, daß diese Uebungen für Real- und Ge-
werbeschulen und überhaupt für Anstalten, an denen Praktiker
vorgebildet werden sollen, unerläßlich sind.

Durch den Gebrauch der Dupuis'schen Modelle habe ich
mich von der Vortrefflichkeit derselben rücksichtlich des in ihnen
festgehaltenen Princips noch mehr überzeugt und halte es für
meine Pflicht, möglichst dahin zu wirken, daß in unseren Schulen
nach den Dupuis'schen Modellen gezeichnet werde, damit dieser
Unterrichtszweig ein würdigeres Ziel als bisher erstrebe und er-
reiche.
 
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