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Die Gartenkunst — 1.1899

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66 DIE GARTENKUNST

Die Parkpartieen hinterm Hauptportal von Sanssouci

haben jetzt ein völlig verändertes Aussehen erhalten. Ist im Vor-
jahre die rechte Parkhälfte vor der Neptunsgrotte stark ge-
lichtet und mit Neuanpflanzungen versehen worden, so wird
dasselbe in diesem Jahre im gleichen Masse auf der gegen-
überliegenden Seite veranlasst sein. Die Arbeit der Holz-
fäller ist dort bereits so weit vorgeschritten, dass der impo-
sante Kuppelbau des Mausoleums Kaiser Friedrichs neben der
Friedenskirche in der Richtung nach dem Hauptwege voll in
die Erscheinung tritt. Eechts und links vom Hauptwege
werden sommit im kommenden Sommer über geschmackvolle
Anlagen hinweg das Auge des Beschauers die herrlichsten
Durchblicke erfreuen.

Vereinsberichte

Verein deutscher Kartenkünstler.

Niederschrift der Sitzung vom 13. Februar 1899.
Der erste Vorsitzende Herr Stadtgarteninspektor Fintel-
mann eröffnet die Sitzung mit der Mitteilung, dafs Herr
Benno Schultz-Berlin dem Verein eine silberne Glocke mit
entsprechender Inschrift zum Geschenk gemacht habe. Nach
einigen herzlichen Dankesworten an den Spender wird die
Aufnahme und Anmeldung neuer Mitglieder satzungsgemäl's
vollzogen und darauf ein Schreiben des Reichskommissars
verlesen, wonach für die Pariser Welt-Ausstellung dem Verein
100 qm Grundfläche (ohne Wandfläche) endgültig zugesichert
werden.

Der Vorsitzende teilt ferner mit, dafs einer Zuschrift des
Herrn Direktor Cordes zufolge der Senat der freien Hansa-
stadt Hamburg die nötigen Mittel zur Ausstellung eines
Modells vom Ohlsdorfer Friedhofe, das durch Zeichnungen und
Abbildungen erläutert wird und eine Tischfläche von 3,6 qm
benötigt, bewilligt habe. Die gesamte Anordnung ist nun
derartig gedacht, dafs im Mittelpunkt des dem Verein zuge-
teilten Raumes eine Kabine errichtet werde, in der als Sonder-
abteilung die Stadt Hamburg ausstelle, während um diese
herum sich auf Tischen und an den Wandflächen die Mitglieder
des Vereins gruppieren.*)

Aul'serdem ist ein Schreiben des Ministers der geistlichen
etc. Angelegenheiten eingegangen, wonach dem Verein eine
Besichtigung der Vorarbeiten und Einsichtnahme der Pläne
für die Neuanlage des botanischen Gartens zu Dahlem gestattet
sei, wenn der infolge einer nachträglichen Erweiterung des
Geländes umzuändernde Plan fertiggestellt sein werde. Er-
gänzend teilt der Vorsitzende mit, dafs auf der Westseite des
Terrains eine Verbreiterung um ca. 20 m vorgesehen sei,
wodurch eine wesentliche Verschiebung einzelner Partien und
damit eine TJmzeichnung des Planes bedingt werde.

Der Schatzmeister Herr Rohlfsjgiebt nunmehr einen Bericht
über den Kassenabschlufs des Jahres 1898; darnach stellten sich
die Einnahmen auf 6290,00 Mk. und die Ausgaben auf 5056,37 Mk.,
so dafs am Schlüsse des Jahres ein Überschufs von 1233,63 Mark

Wir richten bei dieser Gelegenheit au alle diejenigen, die bis jetzt
ihre Teilnahme an der Ausstellung zugesagt haben, die dringende Bitte,
nunmehr mit den diesbezüglichen Arbeiten unverzüglich beginnen zu
wollen. Etwaige fernere Anmeldungen, soweit diese noch berücksichtigt
werden können, sind au den Schriftführer zu richten, ebendaselbst sind
auch die Bedingungen und das Programm für die Ausstellung abzuver-
langen. Der Vorstand.

vorhanden war, von dem jedoch noch mehrere Aufsenstände
zu begleichen gewesen sind. Diese betrugen einschliel'slich
der letzten Quartalsrechnung der früheren Verlagsbuchhandlung
1164,96 Mark. Es sind demnach im vergangenen Jahre im
Ganzen 68,67 Mark erübrigt worden.

Die Firma Eugen Blasberg & Co., Berlin, Schützenstrafse.
hatte mehrere aus Pitch-pine Holz angefertigte Leitern im Ver-
sammlungslokal ausgestellt und eingehend erläutert. Die auf
Anregung seitens vieler Fachmänner angefertigte Spitzleiter
— eine Leiter, die sich nach oben verjüngt und mit einer am
Endpunkte befestigten Stütze versehen ist — wurde allseitig
als eine wesentliche Verbesserung angesehen und für äufserst
praktisch und zweckentsprechend gefunden.

Der auf der Tagesordnung vorgesehene Vortrag über
englische Gärten mufste leider wieder ausfallen, da Herr
Brodersen infolge einer Geschäftsreise am Erscheinen ver-
hindert war. Es wurde infolgedessen in die Besprechung der
Frage: „Gehört der Betrieb des Landschaftsgärtners zum
Gartenbau, oder zum Tiefbau," eingetreten. Herr Landschafts-
gärtner Müller-Grunewald hält eine Regelung dieses Punktes
für dringend geboten, da in der Verweisung der Landschafts-
gärtnerei in die landwirtschaftliche oder Tiefbau-Berufsge-
nossenschaft eine Willkür herrsche, die für den Betriebsleiter
sehr unangenehm sei. Im Jahre 1891 sei ihm auf seine An-
meldung bei der landwirtschaftlichen Genossenschaft seitens
des Kreisausschusses der Bescheid zugegangen, dafs sein Be-
trieb, bestehend in Ausführung gärtnerischer Anlagen, für
andere Personen nicht versicherungspflichtig sei. Auf wieder-
holte Vorstellungen und Hinweise auf andere Sektionen wurde
dann im Jahre 1895 seitens des Vorstandes die Versicherungs-
pflicht anerkannt. Im Jahre 1897 wurde der Redner, weil er
bei Herstellung einer Anlage Personen mit Erdarbeiten be-
schäftigte, auf polizeilichem Zwangswoge dem Tiefbau zugeteilt
und ihm gleichzeitig bedeutet, dafs für die Parkanpflanzungen
die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig sei.
Auf wiederholte Reklamationen wurde ihm die Antwort, dafs
Betriebe, welche Erdarbeiten behufs Anlage von Ziergärten
vornehmen, im Kreise Teltow der Tiefbaugenossenschaft zu-
gehörig wären. Während nun seine Einschätzung für die
landwirtschaftliche Genossenschaft mit einer Fläche von 20 h
und 40 Mark, welchen Zahlen die Beschäftigung von durch-
schnittlich 20 Personen pro Jahr bei 6000 Arbeitstagen zu
Grunde gelegt war, erfolgte, nähme der Tiefbau auf Grund
der stattgehabten Umlage die Schätzung vor, und sei daher
jede Arbeit an- bezw. abzumelden. Referent wies alsdann
durch Vergleiche mit der Landwirtschaft und anderen Be-
trieben nach, dafs dieselben, obgleich auch in ihnen ver-
schiedenen Berufen zugehörige Arbeiten vorkämen, immer nur
einer Genossenschaft meldungspflichtig seien. Er sei jedoch
gezwungen, z. B. beim Verpflanzen grofser Bäume, das Aus-
werfen der Gruben und Melioi-ieren der Pflanzstellen einer
zweiten Genossenschaft, nämlich der Tiefbau-Berufs-Genossen-
schaft, anzumelden. Es liege dies lediglich daran, dafs die
Landschaftsgärtnerei im Gesetz nirgends erwähnt sei, infolge-
dessen die unteren Behörden nach eigenem Ermessen vor-
gingen, was für die Dauer jedoch unhaltbar sei. Es sei Pflicht
des Vereins, in dieser Angelegenheit an geeigneter Stelle
vorstellig zu werden, um die zeitigen Mifsstände zu beseitigen
und eine einheitliche Ausführung des Gesetzes herbeizuführen.
Herr Vogeler-Charlottenburg, der vor Jahren ein Gleiches
durchgemacht hatte, ist auf wiederholte Vorstellungen bei den
mafsgebenden Behörden zur Zeit nur der Landwirtschaft zu-
geteilt. Eine Stellungnahme des Vereins sei dringend not-
wendig, da eine gleiche Willkür auch in anderen Provinzen
 
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