Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Die Gartenkunst — 1.1899

DOI Artikel:
Böttcher, E.: Statistisches über die Entwicklung der öffentlichen Park-, Garten- und Baumanlagen in den Weltstädten: Budapest 1888-1898
DOI Artikel:
Preisausschreiben
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20975#0123

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
DIE GARTENKUNST

113

Die Stadt Budapest ist in 4 Verwaltungs-Reviere ein-
geteilt, jedes dieser Reviere wird von einem Gärtner ver-
waltet; für die Baumschulen und Glashäuser ist ein Gärtner
als Leiter angestellt. Die Gesamtleitung aller Promenaden,
Baumschulen etc. ruht in den Händen des Stadt-Ober-
gärtners, dessen vorgesetzte Behörde das städtische In-
genieur-Amt ist. Aus Stadtverordneten-Mitgliedern ist eine
Promenaden-Kommission gewählt, deren Vorsitzender ein
Magistrats-Rat ist. AUfser diesen gehört der Kommission
der Stadt-Baudirektor und ein städtischer Ingenieur an.

In einem weiteren Artikel wird Statistisches etc. über
die öffentlichen Park-, Garten- und Baumanlagen, sowie
über die Gemeinde-Friedhöfe in Paris folgen, da mir soeben
ein sehr ausführlicher Bericht von dort durch die hiesige
Französische Botschaft mittelst des Königlich Preufsischen
Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des
hiesigen Magistrats zugegangen ist.

Preisausschreiben.

Die Stadt Dortmund beabsichtigt gelegentlich der in
Dortmund geplanten Gartenbauausstellung einen gärtne-
rischen Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für den
im Stadtgebiet gelegenen Stadtwald „Westerholz", der
in einen Stadtpark umgewandelt werden soll, auszuschreiben
Den vorläufig ausgearbeiteten Bedingungen für den Wett-
bewerb ist darüber folgendes zu entnehmen:

Die vom „Verein Deutscher Gartenkünstler"
aufgestellten Grundsätze für das Verfahren bei
öffentlichen Wettbewerben sind mafsgebend. Als
Preisrichter sind vorgeschlagen die Herren:

Oberbürgermeister Schmieding, Dortmund. Stadt-
baurat Marx, Dortmund. Gartendirektor Siebert,
Frankfurt a. M. Stadtgartendirektor Trip, Hannover.
Als Preise sind ausgeschrieben:

I. Preis 1000 Mk., II. Preis 750 Mk., III. Preis 500 Mk.
3 Pläne können zu je 250 Mk. angekauft werden.
Als Unterlage werden gegen Einzahlung von 2 Mk. geliefert:
1 Übersichtsplan im Malsstabe 1 : 25000.
1 Lagenplan mit Höhenangabe im Mafsstabo 1 : 2500.
1 Lagenplan im Mafsstabe 1 : 1000 und 1 Programm.
Einzureichen sind:

1 Lagenplan im Mafsstabo 1; 2500.

1 Plan des vorderen südlichen Teiles (45 ha) mit Höhen-
kurven im Mafsstabe 1 : 1000.
1 Erläuterungsbriof mit Kostenüberschlag.

Als Einlieferungstermin ist der 15. August d. J.
vorgeschrieben. Die Arbeiten sind in einer Mappe unter
Motto einzureichen. Die speziellen Bedingungen,
Wünsche und Forderungen enthält das Programm.
Wenn dies Ausschreiben genau nach den „Grundsätzen
für das Verfahren bei öffentlichen Wettbewerben" durchgeführt
werden soll, was nur zu wünschen ist, so wäre es erstens un-
erläfslich, dafs das Preisgericht noch durch einen Fach-
mann ergänzt würde; denn § 1 lautet: „Die Mehrheit
unter den Preisrichtern soll durch Fachmänner (Gartenkünstler)

gebildet werden." Zweitens durfte die für Preise ausgesetzte
Summe von 2250 bezw. 3000 Mk. recht knapp bemessen
und nachden Grundsätzen mit dem 3- bis 4-fachen Betrage kaum
zu hoch bemessen sein, denn § 19 lautet: „Der Preis, oder wenn
mehrere festgesetzt sind, die Summa derselben', sollte in der
Regel das Doppelte des Honorars betragen, welches die
Normen des „Vereins Deutscher Gartenkünstler" 1888 bezw.
1891 für die Position Hauptblatt festgesetzt haben. Bei
mehreren Preisen sollte der 1. Preis etwa dem einfachen Be-
trage des vorgedachten Honorars entsprechen."

Die Gesamtausdehnung des Terrains ist mir zwar nicht
bekannt, doch sind in dem Programm ein Teil von 45 ha und
ein anderer von 13 ha genannt worden, die aber nur Teile vom
Ganzen sind. Hieraus kann man wohl folgern, dafs das Ge-
samtareal von einer Ausdehnung ist, wie es einem gärtnerischen
Ausschreiben in Deutschland überhaupt noch nicht zu Grunde
gelegen hat. Zu den Herren fachmännischen Preisrichtern
darf man deshalb wohl das Vertrauen haben, dafs sie bei An-
nahme des Ehrenamtes auf diese Abweichungen von den
üblichen Bestimmungen hinweisen. Auch dem Vorstande des
Vereins Deutscher Gartenkünstler würde sich hier wieder Ge-
legenheit bieten, die bescheidenen Forderungen der Grund-
sätze im Interesse der Vereinsmitglieder und des gärtnerischen
Berufes durchzusetzen suchen, da sonst in diesem Ausschreiben
eine Schädigung des letzteren erblickt werden müsse. Es
hat schon verschiedentlich Befremden erregt, dafs in letzter
Zeit recht häufig von Stadtgemeinden der Versuch gemacht
worden ist, mit Hilfe öffentlicher Preisausschreiben auf billige
Art und Weise Pläne für gärtnerische Anlagen zu erlangen.
An dieser Stelle und in verschiedenen anderen Zeitschriften
ist wiederholt darauf hingewiesen worden.

Vergleichsweise sei gestattet, die öffentlichen Aus-
schreibungen der letzten Jahre zum Volksgarten in Köln, Süd-
park in Breslau, Volksgarten in Düsseldorf, Palmengarten in
Leipzig und den Rathausmarkt in Hamburg anzuführen, wo
bei verhältnismäl'sig weniger umfangreichen Aufgaben meines
Wissens die ersten Preise nicht unter 2000 bezw. 3000 Mk. be-
trugen. Bei dem letzten Hamburger Ausschreiben standen so-
gar als 1. Preis 5000 Mk. und als Gesamtsumme für Preise
10000 Mk. zur Verfügung. — Man darf doch wohl nicht an-
nehmen, dafs sich Dortmund bei Abmessung der Preise die
kleineren Industriestädte des Rheinlandes zum Vorbild hat
dienen lassen. Wenn diese kaum 20000 Einwohner zählenden
Orte für einen beschränkten Wettbewerb unter rheinländischen
Gartenkünstlern gegen 2000 Mk. an Preisen vergeben haben,
so verdient das volle Anerkennung, da erstens die Gröfse des
zu bearbeitenden Terrains mit dem in Rede stehenden Dort-
munder nicht verglichen werden kann; zweitens diese Städtchen
allein schon durch die Anlage von Volksgärten, in denen ihre
Einwohner nach des Tages Lasten Erholung finden können,
der Gartenkunst bedeutende, Anerkennung und Nachahmung
verdienende Opfer bringen, so dafs in solchen Fällen, wenn es
sein sollte, dessen bin ich gewifs, die deutschen Gartenkünstler
ohne pekuniäre Entschädigung, allein der guten Sache und
der Ehre wegen in die Schranken treten würden; drittens
endlich waren dies beschränkte Wettbewerbe, zu denen
jeder einzelne Teilnehmer persönlich aufgefordert wurde. Bei
dem Dortmunder Ausschreiben dürfte die Sache doch wohl
wesentlich anders liegen. Deshalb wäre es nur zu wünschen,
falls man nicht auf die Mitarbeit der hervor-
ragendsten Gartenkünstler, die sich des Wertes ihrer
Arbeiten bewufst sind, verzichten will, dafs dem
Preisgericht eine angemessenere Summe für Preise
zur Verfügung gestellt würde.
 
Annotationen