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Die Gartenkunst — 10.1908

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Wettbewerb Stadtpark Hamburg-Winterhude
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https://doi.org/10.11588/diglit.49258#0146

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136

DIE GARTENKUNST.

X, 8


Wettbewerbsentwurf für den Stadtpark Hamburg-Winterhude von P. Recht und P. Bachmann,
Architekten und H. Foeth, Gartenarchitekt in Köln.

Wettbewerb Stadtpark Hamburg-
Winterhude.
Am 3.- und 4. Juli d. Js. tagte in Hamburg das
Preisgericht für den Wettbewerb Stadtpark Hamburg-
Winterhude. Seine Entscheidung ging dahin, daß von
der Erteilung eines I. Preises abgesehen und der dafür
ausgesetzte Betrag von Mk. 10000 in je einen weiteren
zweiten und dritten Preis geteilt wurde.

Zweite Preise
erhielten die Ar-
beiten der Herren
Gebr. Roethe,
Gartenarchitek-
ten undW. Bun-
gar t e n, Archi-
tekt in Bonn,
der Herren Paul
F r e y e, Garten-
architekt in Char-
lottenburg und
Herrn und Reu-
ter, Architekten
in Steglitz und der
Herren P. Recht
und P. Bach-
mann, Archi-
tekten, und H.
Foeth, Garten-
architekt in Cöln;
dritte Preise wur-
den zuerkannt
den Arbeiten des
Herrn}. P. Groß-
mann, Garten-
ingenieur , Leip-
zig, des Herrn
Reg.-Baumeisters
M. May er, Mitar-
beiter R. Elkart
und O. W i 1 k e n i n g , Hamburg und der Herren
Franz Roeckle, Architekt, und Karl Schwede,
Gartenarchitekt in Stuttgart. Drei weitere Arbeiten,
und zwar diejenigen des Herrn W. Petschow in
Flamburg, der Herren G. Kuphaldt, Gartendirektor,
und E. Friesendorff, Architekt in Riga, und des
Herrn Prof. Länger in Karlsruhe wurden zum Ankauf
empfohlen und die von Herrn Baumeister Goebel in
Hamburg durch eine ehrende Erwähnung ausgezeichnet.

Ansicht zum Wettbewerbsentwurf „Eibau“ für den Stadtpark
Hamburg-Winterhude. Blick auf das Kafiee.


Damit ist ein Wettbewerb zum Abschluß
gelangt, der in. weiten Kreisen der deutschen
Künstler, insbesondere unter Gartenkünstlern und
Architekten großes Interesse erregt hatte und
auf dessen Ergebnis man allseitig sehr gespannt
war. Aber das Ergebnis kann kein befriedigen-
des genannt werden. Man sieht es schon an
dem Umstande, daß das Preisgericht zehn Ar-
beiten durch Zuerkennung von Preisen und ander-
weitig auszeichnete, aber nicht sich über die Zu-
erkennung des I. Preises einigen konnte. Es geht
daraus hervor, daß zwar eine ganze Reihe guter
Arbeiten vorhanden war, daß es aber an der
einen, die sich hoch genug über das all-
gemeine Niveau erhob, um die Stirn
men aller Richter ohne weiteres a u f'
sich zu vereinigen, gefehlt hat.
 
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