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Die Gartenkunst — 32.1919

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22269#0084

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in seinen Vorschlägen auf Einzelheiten für die Auf-
teilung der Grünblocks verzichtet; in wieweit die oben
erwähnte Beschränkung eintritt, hängt von einer
zweckentsprechenden Mitarbeit des Gartenarchitek-
ten ab. Der Gedanke einer Neubesiedlung auf ge-
drängtem Raume erscheint mir ebenso erwägens-
wert, wie der der Flachsiedlung, wenn er in solch
ausgesprochener Weise erscheint und im Voraus
darauf verzichtet, Monumentalbauten mit Klein-
siedlung zu verquicken. Im vorliegenden Buche ist
insofern der Gegenwart Rechnung getragen, als den
Bedürfnissen des Großstadtarbeiters entgegenge-
kommen wird. Nicht jeder Bewohner großer Städte
sehnt sich nach Eigenheim, Garten und Feierabend-
betätigung, wenn dies letzten Endes auch das Ideal
ist, das zu erreichen wir nie das Glück haben wer-
den. Der Prozentsatz der Idealisten, die eine von
der Arbeitsstätte entfernt liegende Siedlung und
eine sie erwartende Arbeit im Garten mit den ver-
meintlichen oder wirklichen Genüssen der Groß-
stadt vertauschen, ist einstweilen noch verschwin-
dend. Der aufklärenden Arbeit ist hier noch ein
großes Gebiet offen, dessen Beackerung noch Jahr-
zehnte, vielleicht noch viel längerer Zeit bedarf.

Besonders sei noch auf den Dachgarten hin-
gewiesen, ihm legt der Verfasser große Bedeutung
bei. Das Problem ist selbst für die Fachwelt gro-
ßenteils ein unbeschriebenes Blatt; in grundsätzlicher
Weise ihm unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden,
heißt praktische Vorarbeit leisten, um gerüstet zu
sein, wenn entsprechende Forderungen an uns
herantreten. Hlg.

Hans Cürlis u. H. Stephany: Die Künstlerischen
und wirtschaftlichen Irrwege unserer BauKunst.
(Verlag Piper & Cie. München.) Es ist interessant,
der großen Schwesterkunst ins Korrekturheft gucken
zu dürfen, besonders dann, wenn äußerst sachliche
Kritik an modernen Schöpfungen geübt wird. Ich
empfehle die Schrift ganz besonders, ohne mich
näher über den Inhalt auszusprechen. Sie ist wie
geschaffen dazu, Parallelen zu ziehen und dem Gar-
tenfachmanne die Auswüchse der „Monumentalität“
vor Augen zu führen, die vor dem Kriege auch bei
ihm ganz gewaltig ins Kraut schossen. Hlg.

Kleine Mitteilungen.

Neue Bauordnungen. Im Zentralblatt der
Bauverwaltung, Heft 42, ist der nunmehr fertig-
gestellte Entwurf zu einer neuen Bauordnung, deren
vorläufige Fassung bereits Ende 1918 bekannt
geworden war, veröffentlicht worden. Durch den
Entwurf werden die Bestimmungen, die allgemein
gelten können, festgelegt, während im übrigen die
erforderliche Beweglichkeit zur Anpassung an ört-
liche Verhältnisse gewahrt bleibt. Von Interesse
für uns sind besonders die Bestimmungen über
Vorgärten, die künftig nicht mehr jedem Vorüber-
gehenden zum Einblidt offenzustehen, auch nicht
als Ziergarten, sondern nur gartenmäßig gehalten
zu werden brauchen; ferner sind die über Klein-
häuser, welche wenigstens 200 qm Garten haben
müssen und nicht der Schwemmkanalisation an-
geschlossen zu sein brauchen, da der Garten für
die Aufnahme der Auswurfstoffe ausreicht, be-
achtenswert. Auch sonst enthält der Entwurf manche
einschneidende Neuerung, wie z. B. die Bestimmung:
Nordlage einer Wohnung in allen ihren Teilen ist ver-
boten. Fachwerk als Außenwand soll künftig wieder
zugelassen sein, und auch andere bauliche Erleichte-
rungen sind in dem Entwurf vorgesehen, der jeden-
falls dazu dienen wird, das künftige Bauen von man-
chen Erschwernissen der Vergangenheit zu befreien.

Erster deutscher ArchiteKtentag. Eine Reihe
namhafter deutscher Architekten erläßt einen Auf-

ruf an die deutsche Architektenschaft, sich in diesen
Zeiten der Not zu einer starken Gemeinschaft zu-
sammenzuschließen und den Kampf aufzunehmen
zur Verteidigung von Kunst und Kultur als macht-
vollen Faktoren des nationalen Besitzstandes. Die
Unterzeichner des Aufrufs richten an alle Berufs-
genossen die Aufforderung, sich ohne Ansehen der
Person und Stellung zusammenzuschließen und der
drohenden Vernichtung eine starke Macht der Er-
haltung und Neuentwicklung entgegenzusetzen. Zur
Verwirklichung dieses Gedankens laden sie alle
Fachgenossen zu einem großen Ersten deutschen
Architektentag ein, der am 27. Juni 1919 in Berlin
im Künstlerhause stattfinden soll. Ein solches Vor-
gehen kann trotz seiner Selbstverständlichkeit unter
dengegenwärtigenVerhältnissen auch inan derenKrei-
sen als vorbildlich zur Nachahmung empfohlen werden.

Wettbewerb für einen Hauptfriedhof in Dort-
mund. Der Dortmunder Magistrat hat, wie bereits
im Anzeigenteil des Maiheftes der „Gartenkunst“
bekannt gegeben ist, einen Ideenwettbewerb zur
Erlangung von Entwürfen für einen Hauptfriedhof
in Dortmund mit Frist zum 1. Oktober 1919 unter
den in Deutschland ansässigen Gartenkünstlern und
Architekten ausgeschrieben. Durch den Wettbewerb
sollen Gedanken für die künstlerische Ausgestaltung
des Friedhofs und eine möglichst zweckmäßige und
schöne Form des Geländes für Bestattungszwedce
gewonnen werden. Aus den Erfahrungen früherer
ähnlicher Wettbewerbe hat man die Lehre gezogen,
daß es zwedtmäßig ist, zunächst die Gesamtanlage
des Friedhofs, d. h. die Erschließung des Geländes,
seine Aufteilung und Ausnutzung, durch den Wett-
bewerb klarzustellen und dabei auf die Lösung
des architektonischen Teiles nur insoweit einzu-
gehen, als es zur Beurteilung der Raumwirkung
im Friedhof und zum Nachweis zweckmäßiger
Unterbringung der erforderlichen Räumlichkeiten
notwendig ist. In der Hauptsache handelt es sich
also bei dem vorliegenden Wettbewerb um die
Gewinnung eines Lageplanes, aus welchem sich die
allgemeine Aufteilung des Friedhofes ergeben soll.

Das Friedhofsgelände ist etwa 115 ha groß und
besitzt infolge seiner bewegten Oberfläche einen
reizvollen landschaftlichen Charakter. Dieser soll
beim Entwurf unter Ausschluß größerer Erdbeweg-
ungen erhalten und durch Führung der Wege, An-
ordnung der Bepflanzung und Baulichkeiten nach
Möglichkeit in der Wirkung gesteigert werden.
Die angestrebte Lösung soll mit einfachen Mitteln
und ohne übermäßigen Kostenaufwand erzielt
werden. Im übrigen wird die Art der Ausgestal-
tung des Geländes dem Ermessen der Bewerber
anheimgestellt.

Es sind drei Preise von 5000, 4000 und 3000
Mark ausgesetzt und 3000 Mark für den Ankauf
weiterer Entwürfe zur Verfügung gestellt. Unter
den Preisrichtern befinden sich Professor E. Hoegg
in Dresden, Gartenarchitekt R. Hoemann in Düssel-
dorf, Gartenbaudirektor J. Ibach in Cöln, Architekt
Lutter und Stadtbaurat Strobel in Dortmund, als
Ersatzleute: Gartenbaudirektor Encke in Cöln, Fried-
hofsdirektor Hannig in Stettin und Geh. Regierungs-
rat Dr. H. Muthesius in Nicolassee.

Die Unterlagen sind gegen Voreinsendung von
Mk. 20.— von der Begräbnisverwaltung der Stadt
Dortmund zu beziehen, bei Einlieferung eines den
Ausschreibungsbedingungen entsprechenden Entwur-
fes und wenn die Unterlagen vor dem Einlieferungs-
termin in unbeschädigtem Zustand zurückgegeben
werden, wird dieser Betrag zurückerstattet. Die Be-
teiligung von Preisträgern an der weiteren Bear-
beitung und Ausführung des Friedhofes ist in Aus-
sicht genommen.

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