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Die Gartenkunst — 32.1919

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Mehr Rücksichtsnahme auf den Garten bei Planung von Siedlungen
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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22269#0095

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die Tagesräume der Wohnung hinausgehen, mit
denen eine enge Verbindung angestrebt werden
muß, damit das Leben im Haus und Garten
ineinandergreifl und das Haus entlastet wird.

Von Belang ist in dieser Beziehung auch die
einwandfreie Unterbringung von Stallungen für
Kleinvieh usw.

8. Ausgestaltung der Gärten.

Bei der Ausgestaltung der Gärten im Ein-
zelnen hat die Rücksicht auf die Erzeugung des
Bedarfs an Gemüse voranzustehen, ohne daß Be-
haglichkeit und Gartenschönheit zu kurz kommen
dürfen. Der Garten als erweiterte Wohnung muß
auch dem Schmuck- und Schönheitsbedürfnis des
einfachen Mannes Rechnung tragen, Freude und
Farbe in sein Dasein bringen.

Die Einfriedigung mit lebender Hecke ist
wegen der räumlichen Wirkung jeder anderen
Form vorzuziehen, Drahtgeflecht, wo es nicht zu
umgehen ist, wenigstens zu begrünen. Mauern,
die nur in besonderen Fällen Vorkommen, können
für Spalierobstzucht ausgenutzt werden.

Für eine gute Form der Gartenaufteilung,
Unterbringung von Laube und dergleichen, Be-
pflanzung mit Blumen und Fruchtgehölzen ist
ausreichend zu sorgen.

Obstbau in der Form des Zwergobstes dürfte
bei fortschreitender Entwicklung und wachsender
Vertrautheit der Siedler mit der Gartenpflege
Aufnahme und Verbreitung finden, größere
Baumformen kommen für kleine Gärten nicht
in Betracht.

Für die der Sonne zugekehrten Hauswände
empfiehlt sich die Bekleidung mit Obstspalieren

und Reben der Schönheit und des gleichzeitigen
Ertrages wegen.

Dagegen ist die Verwendung der sogenannten
Selbstklimmer unter den Schlinggewächsen, die
zwar wegen ihrer Bequemlichkeit beliebt sind,
nicht zu empfehlen, da sie alle Bauteile schnell
formlos überwuchern.

# *

#

Entsprechend der Bedeutung des Gartenwe-
sens im Siedlerwerk ist nach alledem die Mit-
wirkung des Gartenfachmannes bei jedem neuen
Siedlungsunternehmen von Anbeginn an erfor-
derlich, sollen sich Planungsfehler und irrtüm-
liche Voraussetzungen in der Folge nicht zu schwe-
ren Hemmnissen der Siedlungsentwicklung aus-
wachsen.

Der Gartenfachmann muß seine Auffassung
neben der des Architekten durch Beteiligung an
Siedlungs-Wettbewerben zur Geltung bringen
und zur Aufstellung der Bedingungen und Mit-
wirkung im Preisgericht solcher Wettbewerbe
herangezogen werden.

Nach Lage der Verhältnisse, zumal da die
Herausbildung brauchbarer Typen für Siedlungs-
häuser bereits ziemlich weit vorgeschritten ist,
wird man Planung und Durchführung von Sied-
lungen Gartenarchitekten übertragen und ihnen
auch deren spätere Verwaltung anvertrauen kön-
nen; denn wegen der wirtschaftlichen Bedeutung
des Gartenbaues werden fachmännisch geleitete
Beratungsstellen, Mustergärten, genossenschaft-
liche Bezugs- und Absatzvermittlung und dergl.
zur Förderung des Gartenwesens einen wesent-
lichen Teil der Verwaltung von Siedlungen bilden.

Kleine Mitteilungen.

Städtische Amtsstelle für Kleingartenbau
(Kleingartenbauamt) in Hannover. In einem Be-
richt des Gartendirektors Kube an den Magistrat in
Hannover wird gesagt:

Die wirtschaftliche Bedeutung des Kleingarten-
baus hat während des Krieges zur Schaffung einer
Anzahl von Organisationen geführt, deren Träger
gemeinnützige Vereine, Gemeinden und Staatsorgane
waren. Das Reichsamt des Innern hat eine Zen-
tralstelle für Gemüsebau im Kleingarten
gegründet, und in fast allen größeren Gemeinden
wurden Beratungsstellen für das Klein-
gartenwesen ins Leben gerufen. Die Erfah-
rungen mit diesen organisatorischen Versuchen
haben bewiesen, daß die Förderung des Klein-
gartenbaus in erster Linie durch örtliche Zusammen-
fassung erreicht wird und daß der beste Weg, den
gesamten Kleingartenbau eines Stadtgebiets plan-
mäßig unter Ausnutzung aller Mittel zu betreiben,
die Schaffung von gemeindlichen Klein-
gartenbau-Ämtern ist.

Das Kleingartenbau-Amt soll die Zentralstelle
für alle Kleingarteofragen der Stadt sein, für die
Befriedigung des Landbedürfnisses zu angemesse-
nen Preisen sorgen und den Kleingärtner unter-
stützen, die Bedürfnisse bei Einrichtung und Be-
stellung seines Kleingartens mit möglichst geringem

Zeit- und Geldaufwand zu befriedigen. Das Klein-
gartenbau-Amt soll die bestehenden Vereinsorgani-
sationen, Laubengärtnervereine usw. nicht überflüssig
machen, sondern sie fördern und die Arbeit der
einzelnen Vereine nach Möglichkeit nutzbringend
zusammenfassen.

Zu Aufgaben des Klein g art e nb au - Amts
werden gehören:

1. Erschließung und Verteilung von Gelände für
Kleingärten.

2. Anlage von Kleingartenkolonien, Urbarmachung
des Bodens, Übernahme oder Überwachung der
Einrichtung, Errichtung von Umzäunungen,
Schaffung von Bewässerungseinrichtungen.

3. Erhaltung bestehender Kleingartenkolonien.

4. Regelung des Verpachtungswesens, Verhinde-
rung wucherischer Ausbeutung durch private
Unternehmungen.

5. Förderung der Kleingartenbauvereine und be-
stehenden Kolonien.

6. Vermittelung des Bezuges von Sämereien, Obst-
gehölzen, Dünge- und Betriebsmitteln.

7. Förderung des Ausbaus bestehender Kolonien
in ästhetischer Beziehung (Anordnung und
Ausbau der Lauben).

8. Unterstützung der Kleingärtner bei Regelung
des Bewachungswesens.

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