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Die Gartenkunst — 32.1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.22269#0171

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zu 2 ha, zu Wohnzwecken an der Grenze der
Städte, und zur Ansiedelung von Landarbeitern
bis zu 1000 qm seitens des Reiches, der Einzel-
staaten und der Gemeinden bereitgestellt wer-
den. An Stelle des Kaufpreises soll eine niedrige
dauernde Rente vom Erwerber gezahlt werden.
Für die Bauzwecke sind Baudarlehen oder
Sicherheitserklärungen zur Erlangung der Dar-
lehen seitens der Behörden zu geben. Im Falle
der Aufgabe der Heimstätte soll der Besitz an
die öffentliche Stelle zurückfallen, die das An-
wesen dann mit zeitgemäßer Neufestsetzung der
Rente wieder anderweit vergibt.

Die Vorzüge eines Kriegerheimstättengesetzes
sind darin zu erblicken, daß der Erwerber einer
solchen Stelle vor jeder Übervorteilung bei der
Gründung eines gesicherten, von den gesundheit-
lichen und sittlichen Nachteilen des Massenmiet-
hauses freien Heims bewahrt bleibt und so
breiten Schichten des Volkes die Wertschätzung
einer wahrhaft bodenständigen Lebensweise
und Kultur erschlossen wird. Es wird aber auch
der drohenden Landflucht entgegengearbeitet
und einem neuen wehr kräftigen, kerngesunden
Nachwuchs der Weg geebnet.

Wenn dies die allgemeinen Grundsätze sind,
so wird uns bei tieferem Eingehen auf die An-
gelegenheit die Notwendigkeit unserer Mitarbeit
klar. Wir müssen uns nur vergegenwärtigen,
daß XXT r\V» tiTJTAi’ A *=* « (in f f Ati /~t 1

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wollen unsern heimkehrenden Krie-
gern ein Heim schaffen, das aus-
reichend, gesund und befriedigend ist.“
Wenn Angstmeier und Schwarzseher jetzt
noch zweifeln, daß dieser große Gedanke aus-
führbar ist, dann mögen sie an das alte, immer
bewährte Wort kraftvoller Menschen denken:
„Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.“ Es
muß gehen und es wird gehen. Nur Organi-
sation und tätige Mitarbeit aller Kreise, aller
Berufe ist notwendig. Um wieviel mehr sollten
wir daran mitarbeiten, die wir schon immer an
jeder Förderung der Wohnkultur regen Anteil
genommen haben. Also heraus aus dem Turm!

Einer der beliebtesten Einwände gegen die
Ausführung des Gedankens ist die angebliche
Schwierigkeit der Beschaffung von Grund und
Boden. Wer einigermaßen die Verhältnisse in
Stadt und Land kennt, wird über diese Frage
am leichtesten hinwegkommen.

Für eine Wohnheimstätte kommen rund
1250 qm Fläche in Betracht. Gesetzt den Fall,
1 Million Krieger wünschen eine Heimstätte zu
erwerben, so würden 1250 qkm Land erforder-
lich sein. Das wäre noch nicht der 30. Teil der
einen Provinz Ostpreußen. In Betracht kommen
erst hauptsächlich wohl Kleinstädte oder Land-
städte. Immerhin war es mir wertvoll, auch fest-
zustellen, wie in den größeren Städten die Ver-
hältnisse liegen. Ich habe eine Umfrage an etwa
150 deutsche Städte Ende Dezember 1916 ge-
richtet; die eingekommenen Antworten habe ich
wohl zusammengestellt, aber aus Mangel an Zeit
noch nicht näher statistisch bearbeiten können.
Immerhin mögen einige Tatsachen schon jetzt
mitgeteilt werden.

Der Grundbesitz der Städte ist im allge-
meinen weit größer als der Fernstehende sich
denken kann. Ich greife eine Anzahl Städte (be-
sonders Industrieorte) heraus, wobei die erste
Zahl das gesamte Stadtgebiet angibt, die zweite
den Grundbesitz der Stadt und die dritte den
Anteil des zweiten in Hundertstel des ersten.


ha

ha

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Aachen.

. 5 063

1472

29

Augsburg.

. 7 881

1829

23,2

Benrath.

. 2500

965

38,6

Chemnitz .......

. 5 365

1477

27,5

Cöpenick.

. 3451

1257

36,4

Crefeld.

. 4 750

1 187

25

Charlottenburg . .

. 2 355

766

13,76

Cottbus.

. 2 930

1626

55,5 !

Brandenburg....

. 7 876

3 655

46,27

Düsseldorf.

. 11156

2140

19

Duisburg.

. 6 893

1260

18,3

Essen.

. 9810

1023

10,43

Frankfurt a. O.. .

. 6100

5 170

84,75!

Freiburg i. B. . . .

. 6 378

4 397

69 !

89
 
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