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Carl Friedrich Gebert <Nürnberg> [Editor]
Verzeichnis von Gold-, Silber- und Denkmünzen (aus der Sammlung Haffner-Nürnberg u. a.) sowie eines unterfränkischen Goldgulden-Fundes: ... Mittwoch, den 4. April 1906 (Katalog Nr. 24) — Nürnberg, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.18852#0001
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C. F. Gebert's 24. Münzen-Auktion.

Verzeichnis

von

Gold=, Silber= und Denkmünzen

(aus der Sammlung Haffner=Nürnberg u. a.)

sowie

eines unterfränkischen Goldgulden = Fundes,

welche

im Saale der Restauration Wartburg in Nürnberg
2M~ am Mittwoch, den 4. April 1906

gegen Barzahlung versteigert werden durch den Experten

Carl Friedrich Gebert-Nürnberg, Tafelhofstraße 32/1.

eidelberg

B

1095

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Verkaufsbedingungen.

1) Die Sachen werden verkauft wie sie sind und können Reklamationen nach erfülltem Zuschlag
keine Berücksichtigung finden. Der Experte ist aber gerne bereit, vorher alle gewünschte
Auskunft zu erteilen.

2) Die Versteigerung geschieht ab Mittwoch, don 4. April 1906 vormittags 9 Uhr gegen sofortige
Barzahlung mit einem Aufgeldo von 5 Prozent zum Erstehungspreis.

3) Der Experte behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder vor-
zunehmen. Im Falle Streit betreffs des Zuschlags entstellen sollte, kommt die Nummer sofort
nochmals zum Aufwurfe

4) Gebote können bis 5 Mk. mit 25 Ffg., bis 20 Mark mit 50 Pfg. und höher nur mit 1 Mk. ab-
gegeben werden.

5) Diejenigen Herren, welche verhindert sind, der Versteigerung persönlich beizuwohnen, belieben
. ihre gesehätzten Aufträge möglichst umgehend dem Experten einzusenden, welcher sie unter

Anrechnung von 5 Prozent Provision auf das Sorgfältigste ausführen wird. Dem Experten
unbekannte Herren wollen ihren Aufträgen eine entsprechende Summe beifügon.

6) Die Besichtigung kann ab 15. März 1906 in der Wohnung des Experten, Tafelhqfstrasse 32/1
(wohin auch alle Korrespondenzen zu richten sind), [Sonntags geschlossen], und am Auktions-
tage von früh 8 Uhr ab im Versteigerungslokale geschehen.

1) Die nach der Auktion erscheinende offizielle Preisliste kann zu Mk. 2.— portofrei vom Exporten
bezogen werden.
 
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