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Geffcken, Johannes
Der Bildercatechismus des funfzehnten Jahrhunderts und die catechetischen Hauptstücke in dieser Zeit bis auf Luther (Band 1): Die zehn Gebote, mit 12 Bildtafeln nach Cod. Heidelb. 438 — Leipzig, 1855

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https://doi.org/10.11588/diglit.1411#0083
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zere. Nu heist man dich doch iunghere. Die Ueberschrift lautet: Honora patrem tuum et matrem tuara,
exodi XX.

Der Sek Trost (Augsb. 1483}: Vater und Mutter sitzen auf breiten Polstern unter einem Baldachine,
vor ihnen knieen zwei Kinder, Gott erscheint in den Wolken. Die Ueberschrift: Du soit vater und muter eren.
Schott: Links waschen Sohn und Tochter den Aeltern die Fiisse, Rechts misshandeln Kinder die Aeltern und
werden von Hundsmücken gestochen. Hans Baidung Grün stellt uns in einer Halle die allen Aeltern sitzend,
vor ihnen Sohn und Tochter knieend dar. Luther's zehn Gebote, Basel 1520: Die Kinder waschen den Aeltern
die Fiisse; im Betbuchlein, Augsb. 1523, ist der Sohn beschäftigt, dem Vater die Füsse zu waschen, während
die Tochter die Mutter fuhrt, welche auf einen Stab sich stützt. Lucas Cranach zeigt uns ein reich gekleidetes
Aelternpaar. Der Vater hat einen kleineren Knaben bei der Hand, während ein Aelterer der Mutter die Schleppe
trägt. Der Aelteste aber tritt ihnen mit geballter Faust drohend gegenüber. Ein Teufel sitzt ihm auf dem
Nacken. Die Ueberschrift: Du soll vatter und mutler eren.

Zwölftes Capitel.

Das fünfte Gebot.

Wir können die Wahrnehmung machen, dass in den meisten unserer Bücher die Behandlung der Gebote
mit dem Fünften einen noch mehr juristischen Character annimmt, als dies schon bei den früheren Geboten
der Fall war, was allerdings zum Theil in den Geboten selbst liegt. Doch fehlt auch die geistige Auffassung
des Gebotes nicht.

Ueberblicken wir, was in den Beilagen mitgetheilt ist, so zeigt sich uns zuerst, dass als besonders
strafbare Uebertretungen des Gebotes: "Du sollst nicht tödten," die Tödtung oder Misshandlung eines Geist-
lichen (S. 63), und die Tödtung eines ungetaulien Kindes (S. 62) angesehen wurde, weil dieses dadurch der
Verdammniss anheimfiel. Gerson erwähnt noch besonders die "verdampt und greusenlich" (horrenda) Gewohn-
heit der Blutrache (S. 42), die Verhinderung der Empfängniss der Frauen und die Veranlassung des abortus
(S. 41), die auch sonst (S. 103), wie die Veranlassung der Unfruchtbarkeit (S. 132) vielfach genannt werden.
Das Gebot wird übertreten durch ungerechten Krieg und Streit und Herleihen von Waffen dazu (S. 132), be-
sonders, wenn man den Heiden Waffen zum Kampfe gegen die Christen zukommen lässt (S. 102), überhaupt,
wenn man Zwietracht anstiftet (ß. 103, 171), wenn man Andere ohne Gericht lödtet oder verstümmelt (S. 154.
170), wenn man Rath dazu giebt und als Richter ungerecht zum Tode verurtheilt (ß. 132), wenn man eines
Todten Leichnam ausgräbt (S. 63). Es wird verletzt durch sträfliche Unvorsichtigkeit, z. B. mit Steinwerfen,
oder wenn man einen Brunnen nicht verwahrt (_S. 102), aber auch wenn man durch Wucher theure Zeit macht
(S. 171), die Hungrigen nicht speist (S. 125), den Dürftigen nicht zu Hülfe kommt (S. 95). Wider das Gebot
sundigen aber auch, die Andern den Tod wünschen (S. 63), die tödtlichen Hass und Neid in ihrer Seele tragen
(S.95), die Andere verleumden und in Verzweiflung stürzen, die Andern ein böses Beispiel geben und sie zu
Sünden anführen (S. 132, 171). So tödten viele Aeltern ihre Kinder (S. 6). Es sündigt auch gegen das Gebot
nicht nur wer sich selbst leiblich t'ödtet, sondern wer seine Seele durch Sünden tödtet (S. 87).

Wenden wir uns nun wieder zu einigen Hauptbüchern so finden wir, dass Herp in seinen 34 Sermonen
über das Gebot nach seiner, uns bekannten Weise, eine Menge von nicht dahin gehörigen Gegenständen

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