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Geffcken, Johannes
Der Bildercatechismus des funfzehnten Jahrhunderts und die catechetischen Hauptstücke in dieser Zeit bis auf Luther (Band 1): Die zehn Gebote, mit 12 Bildtafeln nach Cod. Heidelb. 438 — Leipzig, 1855

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https://doi.org/10.11588/diglit.1411#0105
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sind, mag man verändern, z. ß. eine Pilgerreise, "alze wen de niinsche van hoghem slade lauede ein verne
wanderent, unde vorsumede vele gudes an sinem volke, edder vorlore lieble den hals" in Allmosen. — Cap. 73
bis 75 viel Sprechen gehe ohne Sünde nicht ab und werde oft ein unzüchtiges und schändliches. "Wente de
vele wasschet, wen em nicht vorkumpt, von deme lie sprekt, so thut he de loghene hervor, unde apenbart
underwilen hemelke dink unde gifft sik in ydele worde, unde enkede (bisweilen) als de mole, wen se lopt
unde helft nein körne under sik, so sleit se alleine den winl unde wrifft unde vorderuet sik suluen."

Unsere achte Tafel zeigt uns offenbar die knieende Susanna, die als fromm und unschuldig durch den
Heiligenschein^bezeichnet wird. Die durch die Pelzverbrämung ihres Gewandes als Vornehme kenntlich ge-
machten Aeltesten legen die Hände auf ihr Haupt. Der Engel spricht: falsch gezewg nach ganezem vermögen
Saltu vormeiden und alle logen. Der Teufel dagegen: Ir seit mechtig und der iore alt, Abir falsch gezewg
man gleubit euch bald. Darüber: Non loquaris contra proximum tuum falsum teslimonium. Die Darstellung
der Bilderhandschrift Beil. S. 8 weiss ich nicht bestimmt zu deuten, vielleicht soll nur angedeutet werden, dass
man. lieber schweigen, als thöricht reden und falsch zeugen solle. Der Sele Trost (Augsb. 1478 u. 83) stellt
einen Richter auf seinem Stuhle dar. Vor ihm zwei Zeugen, die ihre rechte Hand emporheben, über dem
Einen schwebt ein Teufelchen mit Fledermausflügeln, welches ihm den Daumen zurückbiegt, also ihn offenbar
zu einem Betrüge beim Eide verleitet. Hans Baidung Grün. Ein Richter auf seinem Stuhl. Vor ihm ein
älterer Mann, der auf einen Jüngeren hinweist, welcher im Begriffe zu sein scheint ein Zeugniss abzulegen.
Joh. Schott, vergl. Beil. S. 184. Lucas Cranach. In einer Gerichlsstube sitzt ein Richter, dessen hohe Mütze
mit hebräischen Buchstaben geziert ist, vor einem Tische und weist mit der Rechten auf ein Buch (wohl die
heilige Schrift) zwei Haufen Geldes liegen auf dem Tische. Links neben dem Tische steht ein vornehm ge-
kleideter und gewaffneter Mann, der in der Linken ein Diplom mit Siegeln und der Jahreszahl 1516 hält, die
Linke aber zum Schwur ausstreckt. Hinter ihm der Teufel in einem Schuppenpanzer. Hinter beiden schlägt
ein Mann entsetzt die Hände zusammen. Rechts vom Tische steht ein einfach gekleideter Mann, der sichtbar
erschreckt zurückweicht. Hinter ihm ein geflügelter Engel. Jener wird also der falsch Schwörende, dieser
der Unterdrückte sein.

Sechszehntes Capitel.

Das neunte und zehnte Gebot.

Diese Gebote, welche noch immer in der Mehrzahl der Catechismen als zwei aufgeführt werden, zu-
sammenzufassen, dazu veranlasst mich nicht nur die Ueberzeugung, dass sie wirklich nur eins sind, sondern
die gänzliche Unmöglichkeit für unsern Zeitraum anzugeben, welches denn das neunte und welches das
zehnte Gebot sei. Ich will nur kurz daran erinnern, dass die Verschiedenheit, welche zwischen 2. Mos. 20,17
und 5. Mos. 5, 21 Statt findet, sich auf natürliche Weise nur dadurch ausgleichen lässt, dass man das Verbot
des Begehrens nicht als ein zwiefaches, sondern als ein einfaches auffasst, und dass vor Augustinus gar keine
Spur der Zerreissung des einen Gebotes in zwei zu entdecken ist. Augustinus ist sich aber nicht einmal gleich-
geblieben und hat auch bisweilen das Verbot des Begehrens nur als ein einfaches angenommen (vergl. Ueber
die verschiedene Eintheilung des Decalogus S. 18 flgg. und S. 233 flgg.) Augustinus ist also ohne Zweifel
der Urheber dieser ganz unbegründeten Theilung. Wir können hiebei die Erfahrung machen, die sich auch
 
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