Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Geffcken, Johannes
Der Bildercatechismus des funfzehnten Jahrhunderts und die catechetischen Hauptstücke in dieser Zeit bis auf Luther (Band 1): Die zehn Gebote, mit 12 Bildtafeln nach Cod. Heidelb. 438 — Leipzig, 1855

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.1411#0113
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
103

zukommt. Die einfache und treffende Erklärung Luthers hat daher vor der künstlichen und gezwungenen Aus-
führung Calvins (derselbe unterscheidet im Genfer Catechismus zwischen: Willen und Begehren — und Gedanken,
die etwas Begierde mit sich führen. Diese Gedanken seien durch das letzte Gebot untersagt, Wille und Be-
gehren schon durch die früheren) den Vorzug.

Der Sek Trost (Augsb. 1478 u. 1483) stellt zum neunten Gebot vor einem kleinen Hause eine ge-
schmückte Frau dar, ein junger Mensch, der sein Haupt entblösst hat, tritt zu ihr. Ein Teufelchen mit Fleder-
mausflügeln schwebt herab, und zieht sie mit den Köpfen zu einander. Zum zehnten Gebot. Auf einem
geschmückten Sessel sitzt ein Mann, der auf einem Tische vor sich mehrere Haufen Geldes und einen Beutel
liegen hat, im Zählen begriffen ist, und mit der linken Hand einen Haufen Geldes einem von zwei herein
getretenen Männern zuschiebt. Es scheint ein Betrug vorzugehen. Joh- Schott vergl. S. 185 —186. Hans
Baidung Grün. Zum neunten Gebot. Ein alter Herr sitzt in einer Halle beim Geldzählen, zwei verdächtig
aussehende Männer treten herein. Zum zehnten Gebot: Ein Ritter hat in einem offenen Säulengange die Hand
einer Frau gefassl und scheint sie einzuladen, ihm zu folgen. Lucas Cranach. Zum neunten Gebot. In einem
mit Vorhängen umgebenen Zimmer liegt auf einem Bette ein Greis schlafend, neben ihm seine junge Frau; der
Teufel hat einen geschmückten Ritter hereingeführt, der seine Hände nach der Frau ausstreckt, die Unterschrift
lautet: "Du solt keins andern gemahel begeren." Zum zehnten Gebot. Zwei alte Männer sitzen an einem
Tische mit Geldhaufen, ein Dritter mit blossen Füssen, dem der Teufel auf dem Nacken sitzt, und der in der
Linken eiuen Beutel hat, greift zu und packt ein. Einer der Greise sucht ihn festzuhalten. Luther's zehn
Gebot, Basel 1520, zwei kleine Darstellungen, 1) ein Paar Buhlende in einem Garten, 2) an den Tisch eines
Geld zählenden Mannes treten zwei Männer heran, von denen der eine bewaffnet ist. Die kleinen Bilder im
Betbüchlein Wittenberg (Augsburg) 1523, sind denen von H. B. Grün ähnlich.

Siebenzehntes Capitel.

Schluss.

, Der geneigte Leser, welcher mir durch die vorstehenden sechszehn Capitel gefolgt ist und auch die

sieben und zwanzig Beilagen aufmerksam durchgesehen hat, wird wohl mit mir zu der Ueberzeugung gelangt
sein, dass die Vorstellung, als seien die catechetischen Hauptstücke im fünfzehnten Jahrhunderte gänzlich ver-
nachlässigt, und nur als ein todtes Gedächtnisswerk in das sechszehnte Jahrhundert herüber gerettet worden,
sich in keiner Weise rechtfertigen lässt. Auch in dieser Beziehung hat vielmehr das fünfzehnte Jahrhundert dem
sechszehnten vorgearbeitet.

Dass diese Vorarbeiten sehr unvollkommen waren, und in keiner Weise mit den Werken eines
Luther, Brenz, Rhegius und ihrer Nachfolger verglichen werden können, das geht aus den gegebenen Proben
wohl anschaulich genug hervor, aber geringschätzig übersehen dürfen diese Vorarbeiten auch nicht werden,
denn es sind doch höchst wichtige Denkmäler der Kirchen- und Culturgeschichte. Es ist gewiss merkwürdig,
dass, schon in unserm Zeiträume die verschiedensten Schriftsteller bemüht waren, nicht nur den geistigen Anforde-
rungen des gelehrten Prälaten und des einfachen Beichtpriesters, sondern auch des schlichten Bürgers und des, seine
erste Beichte ablegenden Kindes zu entsprechen. Wenn ich mich nicht täusche, so sind eben diese Actenstücke
ein heller Spiegel, in welchem sich das Wesen jener Zeit in scharf begrenzten Umrissen uns darstellt. Der
 
Annotationen