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Geisberg, Max [Hrsg.]
Der deutsche Einblatt-Holzschnitt in der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts (Band 1) — München, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.28462#0007
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Das zweite Gebot liegt in der genauen Einhaltung der Originalgröße bei der Wiedergabe, ein schweres Gesetz, dessen absolute Notwendigkeit aber gewiß
jeder künstlerisch Empfindende zugeben wird, der einmal ein Dürersches Original aus der Apokalypse mit einer kleinen Oktav-Reproduktion verglichen hat.
Nur bei ganz wenigen Ausnahmen, bei den Augsburger Riesenschnitten, die in den zwanziger und dreißiger Jahren Burgkmair, SchäufFelein und Breu zum
Bekleben der Wände schufen und die uns meist nur in späten Neudrucken erhalten sind, und in anderen ähnlichen Fällen muß von diesem Grundsatz ab-
gewichen werden.

Drittens muß grundsätzlich für die Wiedergabe das beste und schönste erhaltene Exemplar ausgewählt werden, nicht etwa das nächste und am bequemsten
erreichbare. Der Herausgeber hat seit 1908 auf seinen Studienreisen, die ihn durch alle wichtigen deutschen Sammlungen führten, genaue Verzeichnisse der
Holzschnitte mit besonderer Berücksichtigung des Erhaltungszustandes und der Abdrucksgüte aufgestellt, die nunmehr ermöglichen, jeweils das zur Wieder-
gabe an erster Stelle sich empfehlende Original nachzuweisen. Daß allerdings sehr, sehr viele Holzschnitte jener Zeit keineswegs in den bestechenden, vom
Meister selbst genommenen Probedrucken, sondern nur in geringeren Auflagedrucken, ja oft genug nur in späten Abzügen oder gar in Neudrucken uns
erhalten sind, darf dabei nicht vergessen werden. Wollte man diese Bilder, die sich, dem Betrachter auf den ersten Blick zu erkennen geben, nicht ganz fortlassen,
was gewiß zu bedauern gewesen wäre, so muß man eine gewisse, auch in den getreuen Wiedergaben zum Ausdruck kommende Verschiedenheit und Un-
gleichmäßigkeit der Abdrucksgüte unweigerlich mit in den Kauf nehmen. Breite verquetschte Linien oder Lücken in den Konturen und Einfassungen der
Wiedergaben dieser Veröffentlichung sind stets ein Hinweis darauf, daß ein schöneres und besser erhaltenes Exemplar des betreffenden Schnittes einfach
nicht bekannt ist.

Da aus naheliegenden Gründen die Herstellung der Wiedergaben von Sammlung zu Sammlung fortschreiten wird, kann zunächst jedem Blatte nur eine
provisorische Kennummer, die zu seiner Bezeichnung, z. B. als 1,3 oder 11,5, genügen dürfte, mitgegeben werden. Die Blätter später je nach Belieben zeitlich
oder nach Meistern oder gegenständlich zu ordnen, wollen die Schlußregister jedem Besitzer ermöglichen. Jede Wiedergabe bringt auf der Rückseite des
Untersatzblattes nur die knappsten Angaben: den Namen des Meisters, die kurze Bezeichnung des dargestellten Gegenstandes, die Literaturangaben, soweit
sie zur Identifizierung des Schnittes dienlich sind, und den Fundort. Alle weiteren erforderlichen Angaben über die Individualität des betreffenden Abdruckes
wie etwaige in der Wiedergabe sich bemerkbar machende Beschädigungen oder Restaurierungen soll das Verzeichnis, das jeder Mappe beigegeben wird,
enthalten. Dagegen ist irgendein Text überhaupt nicht vorgesehen, auch keine Werk Verzeichnisse der einzelnen Künstler. Die letzte Lieferung wird aus-
führliche Register über das gesamte dann vorliegende Material der Veröffentlichung enthalten.

Im ganzen werden etwa 1600 Blätter verschiedenster Größe zur Wiedergabe kommen, die in 40 Mappen zu je 40 Tafeln erscheinen werden. Wo es
irgend möglich ist, wird zur Wiedergabe die Strichhochätzung, die dem Reliefcharakter des Holzschnittes am meisten gerecht wird, verwendet werden, nur
da, wo der Erhaltungszustand der Originale dies nicht gestattet, der einfarbige Lichtdruck. Originale mit farbigen Tonplatten oder Mehrfarbendrucke sollen
in der entsprechenden Technik farbengetreu wiedergegeben werden. Stets ist dabei der Grundsatz im Auge behalten, durch die Mittel unserer heutigen
Technik alle sonstigen Zufälligkeiten des Abdruckes, wie Vergilbung des Papiers, Flecken und Schmutz, mit der Hand gemachte zeichnerische oder literarische
Zutaten, vor allem auch jede mit dem Pinsel aufgetragene Bemalung, die nach allen bisherigen Feststellungen niemals vom Zeichner des Holzschnittes, sondern
günstigstenfalles von irgendeinem routinierten Briefmaler herrührt, in der Wiedergabe auszuschalten oder, bei Lichtdruck, doch nach Möglichkeit zurück-
zudrängen. Daß damit kein Eingriff in die Zeichnung des heiligen Originals verbunden sein darf, bedarf kaum der Betonung. Der Schnitt soll in der Ver-
öffentlichung so sich zeigen, wie der künstlerische Wille seines Zeichners es wünschen mochte, in ihr ist für die für das breite Publikum so bestechenden,
aber für den Fachmann unerfreulichen und zwecklosen „altdeutschen“ Faksimilewiedergaben kein Platz. Wo starke Beschädigungen, wie Wurmfraß, die
Zeichnung des Originales teilweise beschädigt haben, soll zur Kennzeichnung dieser Zerstörung lediglich eine leichte Tonplatte zu Hilfe genommen werden,
wie bei Nr. 11 und 15 der ersten Lieferung.

Münster, 9. Oktober 1923.

PROFESSOR DR. MAX GEISBERG
Direktor des Landesmuseums der Provinz Westfalen.
 
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